Kein Platz für Kinder? Einjährige Tochter dabei – Familie wird in Trierer Restaurant abgewiesen
Trier · Eine junge Familie will in Trier essen gehen – doch an der Tür wird sie abgewiesen. Der Grund: Kinder seien in dem Restaurant erst ab acht Jahren erlaubt.
25.09.2026 , 07:19 Uhr
Symbolbild: Jüngere Kinder verboten! Eine Familie aus Trier wurde wegen ihrer einjährigen Tochter in einem Restaurant in der Innenstadt abgewiesen. Dort dürften Kinder erst ab acht Jahren essen.
Foto: Bookatable GmbH & Co.KG/Bookatable by Michelin
Es ist ein Samstagabend Anfang September, kurz vor achtzehn Uhr: Gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer einjährigen Tochter ist Mia Peter (Name von der Redaktion geändert) auf dem Weg zu einem Trierer Restaurant, das sie früher selbst gerne mit ihren Eltern besucht hat. Doch statt wenig später im Inneren des Lokals Platz zu nehmen, wird die junge Familie an der Tür abgewiesen, wie die Mutter unserer Redaktion schildert.
Trier: Familie mit Kleinkind in Restaurant abgewiesen
„Eigentlich wollte mein Mann nur nachfragen, ob man ausschließlich mit Bargeld oder auch mit Karte zahlen kann“, berichtet die 35-Jährige. Sie selbst sei mit dem Kinderwagen etwas abseits stehen geblieben. Sie vermutet, dass der Kellner sie und ihre Tochter durch das Fenster gesehen habe.
Nachdem er ihrem Mann erklärt habe, dass Kartenzahlung nicht möglich sei, habe er hinzugefügt: „Abgesehen davon: Kinder sind bei uns erst ab acht Jahren erlaubt.“ Eine weitere Erklärung dafür habe ihr Mann nicht erhalten. An der Tür oder im Eingangsbereich habe sich kein Schild befunden, das auf eine solche Regel hinweise.
„Wir fanden das unter aller Kanone“, macht die Triererin ihrem Unverständnis Luft. „Viele Gastronomen jammern, wie schwer sie es aktuell haben – und dann passiert so etwas. Wir dachten uns dann: Ok, wenn ihr euch das erlauben könnt, gehen wir woanders hin.“
Mutter aus Trier: „Warum werden Kinder ausgeschlossen?“
Grundsätzlich habe sie Verständnis dafür, wenn eine Familie nicht aufgenommen werden könne – etwa, weil das Lokal zu voll sei oder generell keinen Platz für Kinderwagen biete. Daher würde die junge Familie grundsätzlich nach Möglichkeit Zeitfenster abpassen, in denen weniger los sei.
„Zu dem Zeitpunkt war allerdings nur ein Tisch besetzt.“ Zudem handele es sich bei dem Restaurant nicht um eines mit gehobener Küche, dessen Konzept beispielsweise gezielt auf Erwachsene ausgerichtet sei, sondern um ein „ganz gewöhnliches Restaurant“, wie Mia Peter sagt.
Mit ihrem Kind abgewiesen zu werden: Das sei ihr in Trier bislang in der Form noch nicht passiert. Nach dem Vorfall habe sie sich mit Bekannten aus der Umgebung ausgetauscht und nach deren Erfahrungen mit Restaurants gefragt. Eine andere Mutter habe ihr eine ähnliche Erfahrung mit besagtem Restaurant geschildert.
Auch eine online einsehbare Rezension auf Google lässt darauf schließen, dass (Klein-)Kinder in dem Lokal nicht willkommen sind. Ein Nutzer beschrieb, wie seine Familie und er trotz Reservierung abgewiesen wurden, nachdem der Kellner den Kinderwagen gesehen habe. Man habe keinen Platz für einen Kinderwagen. Die Rezension ist mittlerweile sechs Jahre alt.
„Ich würde mir von den Inhabern wünschen, dass sie mal darüber nachdenken, was sie da für eine Regel aufgestellt haben und was es bedeutet, Kinder auszuschließen“, sagt Mia Peter. Sie respektiere deren Entscheidung, letztendlich gehe es ihr aber darum, zu sensibilisieren. „Wir waren alle mal Kinder. Keiner von uns ist erwachsen auf die Welt gekommen. Kinder sind unsere Zukunft. Warum also werden sie dann ausgeschlossen?“
Natürlich sei man auch mal genervt von Kindern. Auch sie selbst als Mutter habe Momente, in denen es schwierig sei. „Aber man hält das aus. Beides kann koexistieren. Was machen wir schließlich ohne Kinder?“
Das sagt der Restaurant-Inhaber aus Trier
Darauf angesprochen bestätigt der Inhaber des Restaurants in der Trierer Innenstadt, dass in dem Lokal Kinder unter acht Jahren nicht erlaubt seien. Man habe in der Vergangenheit „schlechte Erfahrungen“ mit Kindern im Lokal gemacht. Sie seien im Lokal herumgerannt, teils hinter die Theke gelaufen und hätten die Kellner bei der Arbeit gestört. Zudem gebe es in dem Restaurant keinen Platz für Kinderstühle oder Kinderwagen.
Auch die Lautstärke sei ein Thema. Den Gästen wolle man eine „ruhige Atmosphäre“ bieten. Das sei den Betreibern – es handelt sich nach eigenen Angaben um einen Familienbetrieb – so auch von (Stamm-)Gästen zurückgemeldet worden. Diese wünschten sich mehr Ruhe, um den Restaurantbesuch genießen zu können. „Wir haben viele Gäste. Seitdem wir das machen, haben wir mehr Kundschaft.“
Bei der Entscheidung gehe es ihm allerdings nicht um den Umsatz. Auch habe er Verständnis dafür, dass sich Familien durch seine Regel ausgeschlossen fühlten. „Ich hasse Kinder nicht“, sagt der Gastronom. „Wir wollen einfach, dass die Gäste eine gute Zeit bei uns haben.“
Dass vor dem Restaurant kein Schild auf die Regel hinweist, räumt der Inhaber ein. Eingeführt worden sei sie unmittelbar nach der Coronapandemie vor etwa sechs Jahren. Seine Stammkundschaft wisse davon. Auf die Frage, aus welchem Grund das Alter auf acht Jahre festgesetzt sei, erklärt der Gastronom, dass Kinder in dem Alter in der Regel bereits „besser erzogen“ seien, ruhiger am Tisch sitzen könnten. Natürlich gebe es „solche und solche Kinder“. Er mache auch mal Ausnahmen.
Dürfen Restaurants Kinder pauschal ausschließen?
Grundsätzlich dürfen Gastronominnen und Gastronomen als private Unternehmen im Rahmen ihres Hausrechts den Zutritt frei regeln. Dieses Recht hat jedoch Grenzen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt auch vor Benachteiligungen aufgrund des Alters. Wenn sie durch einen nachvollziehbaren sachlichen Grund gerechtfertigt ist, kann eine unterschiedliche Behandlung jedoch gerechtfertigt sein.
Deutschlandweit sind in den vergangenen Jahren immer wieder Debatten darüber hochgekocht, ob man (Klein-)Kinder aus Restaurants ausschließen darf oder ob es sich dabei um Diskriminierung handelt. 2019 machte ein Café in Hamburg Schlagzeilen, weil es Kinder unter sechs Jahren ausschloss. 2018 wurde bekannt, dass in einem Restaurant auf Rügen Kindern unter 14 Jahren kategorisch ab 17 Uhr der Eintritt verwehrt wurde.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezeichnete einen pauschalen Ausschluss von Kindern aus Lokalen bereits damals als „rechtlich bedenklich“. Kindern pauschal den Zutritt zu verwehren, könne gegen das AGG verstoßen, erklärte die Stelle im Sommer 2018, als das Thema medial breit diskutiert wurde. Statt pauschale Zutrittsverbote auszusprechen, sei es angemessener, störende Kinder und ihre Eltern im Einzelfall aus dem Restaurant zu verweisen.
City-Initiative Trier: Keine gemeinsamen Handlungsempfehlungen
Und was sagt die City-Initiative Trier (CIT) zu dem Fall? Sie versteht sich als Interessenvertretung für die Betriebe in der Trierer Innenstadt, unter anderem für Handel und Gastronomie. Das betreffende Restaurant – der Name ist unserer Redaktion bekannt – sei jedoch kein Mitglied der CIT.
Grundsätzlich müsse jeder Gastronom eine solche Frage jedoch für sich entscheiden, sagt Alexander Brittnacher, Vizevorsitzender der CIT. Gemeinsame Verhaltensrichtlinien für die unterschiedlichen Mitgliedsbetriebe gebe es vonseiten der City Initiative nicht. Brittnacher selbst bewertet eine solche Regelung allerdings kritisch. Wenn ein Restaurant sich dafür entscheide, müsse es dies seiner Ansicht nach zumindest offen kommunizieren: „Wenn du das machst, dann steh dazu und sag es klipp und klar.“ Eine transparente Information könne Gästen helfen, sich vor dem Besuch darauf einzustellen.
Trierer Familie findet anderes Restaurant
Mia Peter und ihr Mann haben nach dem Vorfall eine Rezension auf einer Gastronomie-Plattform hinterlassen, um ihre Erfahrung mit anderen zu teilen. Eine Rückmeldung des Restaurants haben sie bislang nicht erhalten, sagt die 35-Jährige.
Den Abend versauen lassen wollte sich die junge Familie trotzdem nicht. In einem anderen Restaurant in der Trierer Innenstadt seien sie herzlich willkommen geheißen worden. „Die Kleine wurde freundlich begrüßt – so, wie es sein sollte und wie man es sich wünscht.“