Kindesmissbrauch: Fachleute fordern Reform der Strafprozessordnung

Publiziert4. August 2026, 20:35

Fachleute fordern ReformKindesmissbrauch: «Neun von zehn Verfahren werden eingestellt»

Weil die Aussagen der Opfer nicht reichen, um die Vorwürfe zu erhärten, werden die Verfahren laut Viviane Lüdi in den meisten Fällen eingestellt. Die Anwältin fordert Reformen – und erhält viel Unterstützung von weiteren Experten.

Benedikt Hollenstein

Darum gehts

  • Kleine Kinder sind als Zeugen in Missbrauchsverfahren faktisch überfordert – fast alle Fälle werden eingestellt.
  • Anwältin Viviane Lüdi belegt dies mit einem aktuellen Fall aus dem Kanton Zürich, wo das Verfahren trotz Schilderungen eines Vierjährigen eingestellt wurde.
  • Mehrere Fachleute, darunter ZHAW-Professor Andreas Jud, verlangen eine Reform der Strafprozessordnung.

Es ist ein schockierender Fall aus dem Kanton Zürich: Nach Besuchen beim Vater verhalten sich zwei Kinder, deren Eltern getrennt leben, gegenüber der Mutter plötzlich merkwürdig. Während das vierjährige Kind sich nicht mehr duschen lässt und Schmerzen im Genitalbereich beklagt, wehrt sich das noch jüngere Geschwister gegen das Wickeln. Nach den Besuchen schlafen sie nur noch, wenn auch die Mutter im gleichen Bett liegt.

Zwischen den Beinen gekrault und nackt aufs Bett gelegen

Schliesslich berichtet das vierjährige Kind, dass der Vater sie bei ihren Besuchen aufs WC begleite und zwischen den Beinen kraule, auch nach dem Duschen. Zudem habe es sich nackt aufs Bett legen müssen. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger» (Bezahlartikel) auf Basis von eingesehenen Verfahrensakten.

Die Mutter erstattet Anzeige gegen den Mann, mit dem sie noch verheiratet ist. In der Folge wurde das vierjährige Kind von der Polizei vorgeladen und berichtet den Ermittlern, begleitet von einer Kesb-Anwältin und einer Psychologin, von den Übergriffen. Im Anschluss sagte das Kind laut der Zeitung stolz, dass es alles erzählt habe.

Verfahren eingestellt: Kind (4) sagte zu wenig detailliert aus

Wenig später stellen Kapo und Staatsanwaltschaft Zürich das Verfahren aber ein. Grund: Der Vater bestritt, sein Kind je in sexueller Absicht berührt zu haben – stattdessen habe die Mutter die Vorfälle den Kindern eingeredet. Da es dem vierjährigen Kind bei der Befragung zudem nicht gelang, die Vorfälle zeitlich einzuordnen oder Details dazu zu nennen, was vor und nach den mutmasslichen Übergriffen geschah, reichen die Vorwürfe aus Sicht der Ermittler nicht – die Mutter selbst wurde nie befragt. Ein exemplarisches Beispiel für einen Grossteil der Missbrauchsfälle innerhalb von Familien, wie Anwältin Viviane Lüdi berichtet (siehe Box).

Kindes-Anwältin Lüdi: «Neun von zehn Verfahren werden eingestellt»

Als Anwältin hat sich die Zürcherin Viviane Lüdi auf Kindesmissbrauch spezialisiert. Dass das Verfahren im oben genannten Fall eingestellt wurde, überrascht sie nicht.

«Meine Erfahrung bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe ist: Bei Vorschul- und Kindergartenkindern wird das Strafverfahren in neun von zehn angezeigten Fällen eingestellt.» Fachleute aus Justiz, Beratungsstellen, Kesb, Medizin und Forschung halten diese Schätzung für plausibel, wie sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagen.

Als Hauptgrund dafür, dass fast alle Verfahren wegen Kindesmissbrauchs ohne Anzeige eingestellt werden, sieht sie die Strafprozessordnung. Diese schützt Kinder zwar ein Stück weit – stellt zugleich in vielen Bereichen aber gleich hohe Erwartungen an die oft nur wenige Jahre alten Opfer wie an Erwachsene. Dies bestätigt auch die Stawa Zürich: «Die Aussagen [der Kinder] müssen den gleichen Anforderungen genügen wie jene von Erwachsenen.»

Aus Sicht von Lüdi ist dies faktisch nicht umsetzbar: «Kleinere Kinder können einen Übergriff meist nicht klar und stringent beschreiben», sagt sie zum «Tages-Anzeiger». Nicht nur fehle ihnen das Vokabular, sondern oft auch das Bewusstsein, dass ihnen Unrecht widerfahren ist.

Als erschwerenden Umstand sieht sie auch den Fakt, dass die beschuldigte Person laut Strafprozessordnung bei mindestens einer Befragung anwesend sein und dabei auch Fragen stellen darf – auch bei Fällen von mutmasslichem Kindesmissbrauch: Zwar hört die Person nur im Nebenraum zu – «aber die meisten Kinder schweigen, wenn sie wissen, dass diese Person anwesend ist», so Lüdi. Auch die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass die Auswirkungen dieser Vorgabe «einschneidend» sein können.

Mit der Einstellung des Strafverfahrens ist der Leidensweg der Mutter und ihrer Kinder aber noch nicht beendet: Das Besuchsrecht des Vaters wurde während der Ermittlungen zwar sistiert, danach erwirkte er mit Anträgen vor Gericht aber mit Erfolg, dass die Kinder ihn wieder besuchen müssen. Auch die Kesb-Übergabebegleitung, die die Kinder zum Vater und wieder zurück bringt, kann laut der Mutter nicht viel ausrichten: Die ängstlichen Kinder würden sich jeweils im Schrank verstecken und wehren.

Betroffenes Kind: Papa duschte wieder mit mir

«Ich wünsche mir keine Strafe für den Vater. Alles, was ich mir wünsche, ist, dass man meine Kinder ernst nimmt und dass sie ihn nicht mehr sehen müssen, wenn sie nicht wollen», sagt die erschöpfte Mutter zum «Tages-Anzeiger». Stattdessen eskaliert die Lage weiter und der Vater begeht mutmasslich weitere Übergriffe, ohne dafür belangt zu werden: Das ältere Kind habe nach einem Besuch zuletzt berichtet, dass der Vater mit ihm geduscht hat. Was dort passiert ist, will es nicht sagen.

Das fordern die Fachleute

Lüdi ist nur eine von vielen Fachleuten aus dem Bereich, die gegenüber dem «Tages-Anzeiger» deshalb eine Reformierung der Strafprozessordnung für Kindesmissbrauchs-Fälle fordert. «Es geht nicht, dass die Rechte der beschuldigten Personen teils besser geschützt sind als jene der betroffenen Kinder», sagt etwa Andreas Jud. Der ZHAW-Professor für soziale Arbeit forscht zu Themen wie Kindesmissbrauch und Kindesschutz.

Einzig bei der Frage, wie einschneidend eine Einstellung des Verfahrens für die betroffenen Kinder ist, gehen die Meinungen leicht auseinander. Während Jud darin aus Sicht des Kindes einen weiteren möglichen Vertrauensbruch sieht, steht aus Sicht von Opferberaterin Marina Jumo eine andere Frage im Fokus: «Für [die Kinder] ist es einfach wichtig, dass die Gewalt und die Übergriffe aufhören.» Dass auch dies mit der aktuellen Strafprozessordnung nicht zwingend gegeben ist, zeigt der Fall der Zürcher Familie exemplarisch.

Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?

Hier findest du Hilfe:

Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter

Clickandstop.ch, Online-Meldestelle der Stiftung Kinderschutz Schweiz

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.

Benedikt Hollenstein

Benedikt Hollenstein (bho) ist seit 2021 bei 20 Minuten. Er schreibt für den Newsdesk und übernimmt dort auch Tagesleitungsschichten.