Vier Monate EU-Asylreform
Dass derzeit so wenig Asylsuchende nach Österreich kommen, ist laut der neuen Kommissionsleiterin der Volksanwaltschaft ein Segen. Das neue System wäre sonst überlastet
13. Oktober 2026, 17:17
Die Soziologin Judith Kohlenberger hat eine neue Aufgabe übernommen, die sowohl Fachwissen und Menschenrechtsengagement als auch Diplomatie voraussetzt. Als Bereichsleiterin in einer Kommission der Volksanwaltschaft besucht sie Orte, an denen Menschen im neuen Asyl-Grenzverfahren angehalten werden. Wie sieht sie die dortige Lage?
STANDARD: Wer mit dem Flugzeug nach Österreich kommt und am Flughafen Asyl beantragt, muss mit bis zu 12 Wochen Anhaltung im dortigen Sondertransit rechnen – es sei denn, die Person beschließt, Österreich wieder zu verlassen. Im Grunde ist so etwas doch Haft, oder?
Kohlenberger: Die Klärung genau dieser Frage ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit im Rahmen des Independent Monitoring Mechanism (siehe "Wissen"). In Österreich wie auch in anderen EU-Staaten prüft der nationale IMM bei unangekündigten Besuchen unter anderem, ob diese Anhaltung – in Österreich heißt sie Konfinierung – wirklich nur eine einseitige Bewegungseinschränkung ist oder ob damit eine weitreichende Freiheitseinschränkung einhergeht.
STANDARD: Klar ist das offenbar auch den Asylbehörden nicht. In einem Bericht des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 6.10. über den Sondertransit etwa steht, dass die Angehaltenen in einen Hof gelangen können, der nicht zum Transit gehört. Damit wären sie in Österreich eingereist. Wie finden Sie das?
Kohlenberger: Ich kenne die Erkenntnis, und ja – genau solche Details müssen nun unabhängig überprüft werden, um zu schauen, ob bei Anwendung der neuen europäischen Asylregeln Grundrechte und der Zugang zum Asyl gewahrt bleiben. Kritikerinnen und Kritiker stehen dieser Fiktion der Nichteinreise ja seit Beginn der Verhandlungen über den EU-Asylpakt skeptisch gegenüber.
STANDARD: Fiktion der Nichteinreise? Bitte erklären Sie das.
Kohlenberger: Das ist ein juristisches Konstrukt aus dem internationalen Flughafenrecht, das nun, auf Drängen vieler EU-Mitgliedstaaten, im Rahmen der neuen Grenzverfahren für eine sehr breite Personengruppe zur Anwendung kommt. Im Kern besagt es, dass Drittstaatsangehörige aus Herkunftsländern mit niedriger Anerkennungsquote, die über die Flughäfen kommen, rechtlich als nicht eingereist gelten und sich daher auch nicht frei bewegen dürfen. Das soll schnellere Verfahren und Abschiebungen ermöglichen.
STANDARD: Kann das klappen? Die Anhaltung am Flughafen dauert bis zu 12 Wochen – und wenn binnen dieser Frist nicht die Einreise gewährt wird, kann sich ein Rückführungsverfahren in Haft anschließen.
Kohlenberger: Das ist eine Frage der Kapazitäten, was überhaupt eine Krux im neuen EU-Asylsystem darstellt. Derzeit herrscht EU-weit eine privilegierte Situation, weil die Zahlen Schutzsuchender niedrig sind und es bei Aufnahme und Unterbringung kaum Engpässe gibt. Also kann man die neuen Instrumentarien jetzt erproben – etwa das Screening durch die Polizei.
STANDARD: Wer wird gescreent – und mit welchem Ziel?
Kohlenberger: Das Screening dient unter anderem dazu, vulnerable Personen zu erkennen und einer entsprechenden Behandlung zuzuführen, also etwa LGBTQI-Personen, kranke oder traumatisierte Menschen sowie Folteropfer. Es findet am Flughafen, aber auch sonst überall im Staatsgebiet statt, wenn jemand ohne Aufenthaltstitel aufgegriffen oder freiwillig vorstellig wird und Asyl beantragen will. Bundesweit sind 19 Polizeiinspektionen und Polizeianhaltezentren damit beauftragt. Die Kommission ist dort überall aktiv.
STANDARD: Kann die Polizei das?
Kohlenberger: Das festzustellen, ist Teil unserer Aufgabe im IMM. Bei unseren Besuchen legen wir unter anderem Augenmerk auf die damit verbundene Arbeitsbelastung der Polizei, denn insgesamt ist die Systemumstellung durch den EU-Asylpakt eine massive Herausforderung.
STANDARD: Was würde eigentlich passieren, wenn jetzt viele Flüchtlinge kämen?
Kohlenberger: Das konnte man bereits Ende Juli in Ceuta beobachten, als binnen kurzer Zeit mindestens 50.000 Menschen die spanische Exklave erreichten. Nach geltender Rechtslage hätte jeder und jede Ankommende gescreent werden müssen – egal ob die Person Asyl beantragt oder nicht. Geschehen ist das nicht, ja es wurde seitens der EU-Kommission noch nicht einmal auf die neuen Regeln hingewiesen. (Irene Brickner, 13.10.2026)