Neuer Sondertransit für Flüchtlinge am Wiener Flughafen: Wo Haft nicht Haft heißen darf

Asyl 2026

Im Schlepptau eines Rechtsberaters besuchte DER STANDARD unangekündigt die Hafteinrichtung für Asylsuchende in Schwechat, wo die Insassen seit Mitte Juni bis zu 12 Wochen eingesperrt sind

13. Oktober 2026, 17:17

Ein Mann steht in einem Kühlraum und spricht am Telefon, während er ein Blatt Papier in der Hand hält. Im Hintergrund sind Kühlschränke, Regale und Kisten zu sehen.
Rechtsberater Igor Ryazantsev in der Speisekammer mit Mehrfachfunktion im Sondertransit.

Die Speisekammer im Objekt 800 in der Nordstraße beim Flughafen Wien-Schwechat ist für Gespräche mit einem Rechtsvertreter nur bedingt geeignet. Ein Holztisch mit zwei Sesseln beim Fenster mit geschlossener Jalousie, hinter der ein menschenleerer, betonierter Hinterhof zu sehen ist, Metallspinde und ebensolche Regale, darauf Haltbarmilchpackerln, Weinbrandflaschen und Gulaschdosen sowie, Richtung Tür, mehrere Kühlschränke strahlen eine gewisse Tristesse aus.

Igor Ryazantsev, Rechtsberater in der Wiener Anwaltskanzlei Gregor Klammer, kümmert dieses Stillleben schon länger nicht mehr. Seit mehreren Monaten kommt er ein- bis zweimal wöchentlich in das Verwaltungsgebäude neben dem Stadtpolizeikommando am Flughafen Wien-Schwechat. Er berät die hier Angehaltenen auf Englisch oder via Google-Übersetzer, lässt sie Vollmachten und Aufträge unterschreiben und spricht ihnen Mut zu.

"Konfiniert" heißt eingesperrt

Ryazantsevs Klienten – neben ihm sind hier auch Rechtsberaterinnen und Rechtsberater der Diakonie und der Queer Base für Geflohene mit LGBTIQ-Hintergrund aktiv – sind überwiegend Männer und nur vereinzelt Frauen. Sie kommen zum Beispiel aus Bangladesch und dem Irak, aus dem Libanon und aus Pakistan. Alle haben nach ihrer Landung direkt am Flughafen auf österreichischem Boden internationalen Schutz beantragt. Alle wurden ins Objekt 800 gebracht, um laut Asylgesetz ihre "Zurückweisung zu sichern". Sie gelten als noch nicht eingereist und dürfen das Gebäude nicht verlassen.

Von Haft ist im Asylgesetz nicht die Rede, der entsprechende Ausdruck lautet "Konfinierung". Auch die maßgebliche EU-Verordnung umschreibt den Tatbestand mit dem Begriff "Fiktion der Nichteinreise" (siehe "Wissen"). Trotzdem sind hier, wie auch das Bundesverwaltungsgericht (BvwG) inzwischen in mehreren Entscheidungen festgestellt hat, alle Türen, die nach draußen führen, verschlossen. Das BvwG spricht "de facto von Haft". Die Einsperrung von Menschen, die keinerlei Delikt begangen, sondern lediglich um internationalen Schutz ersucht haben, geht trotzdem weiter. Seit Mitte Juni wurden hier 40 Menschen angehalten, 34 Männer und sechs Frauen.

Ein modernes, mehrstöckiges Gebäude mit den Hausnummern 800 und 801. Davor stehen mehrere geparkte Autos. Im Vordergrund Straßenbeschilderung mit Hinweis auf
Objekt 800 von außen, rechts davon mit brauner Fassade befindet sich das Stadtpolizeikommando am Flughafen Wien-Schwechat.

Am Montag kam DER STANDARD unangekündigt mit in den Sondertransit. Ein Sicherheitswachebeamter sperrt Rechtsvertreter Ryazantsev und der Journalistin nach dem Anläuten auf, kopiert den Pass der Journalistin und geleitet beide freundlich ins karge Beratungsgemach. Überhaupt ist am Umgangston in Objekt 800 nichts auszusetzen, und dieser dürfte auch stimmen, wenn niemand von außerhalb da ist. "Die Offiziellen hier sind wirklich sehr okay", sagt ein Mann – der sich aber trotzdem nach bald zwei Monaten im Objekt 800 nichts sehnlicher wünscht, als wieder frei zu sein.

Einer jungen Frau, die Anfang Oktober in die Anhaltung kam, wird dieser Wunsch am Montag mitten im Beratungsgespräch erfüllt. Wie alle Klienten war sie von den Sicherheitswachebeamten durch Anklopfen an der Tür angekündigt worden, war mit niedergeschlagenen Augen dagesessen und hatte mit einem Verwandten, der beim Übersetzen half, leise am Handy gesprochen. Da öffnet sich die Tür der Speisekammer erneut und ein Beamter kommt mit einem Stoß Papier in der Hand herein.

Nach vier Wochen plötzlich frei

"Das hier ist gerade gekommen, sie kann gehen", sagt er kurz angebunden. Tatsächlich hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) dem Büro gerade die Entscheidung durchgemailt, die Einreise der jungen Frau nach Österreich offiziell zuzulassen.

Die Frau versteht zuerst nicht, erst nach einer Bestätigung des Rechtsberaters hebt sie den Kopf. "Sie werden jetzt nach Traiskirchen gebracht und Ihr Asylverfahren beginnt. Das Zentrum dort dürfen Sie auch verlassen, wenn sie möchten", erklärt ihr Ryazantsev.

Seit 19. September war sie in der De-Facto-Haft gewesen. Sonst würden Frauen vielfach rascher aus der Sondertransit entlassen werden, sagt der Rechtsberater. Das habe mit der unzureichenden baulichen Ausstattung von Objekt 800 für längere Haftaufenthalte verschiedener Geschlechter zu tun.

Blick durch vergittertes Fenster auf einen kleinen Hof mit rotem Bodenbelag, Basketballkorb an einer beigen Wand und Pflanzen im Vordergrund.
Durch die Jalousien im Besprechungsraum schweift der Blick in einen tristen Hof mit Freizeitcharakter.

Das Gleiche gilt für Familien mit Kindern, die am Airport um Asyl ersucht haben. Sie würden ebenfalls samt Nachwuchs in Objekt 800 kommen, wo in einem Raum im ersten Stock dem Vernehmen nach Kinderspielzeug liegt. Doch bis dato ist das noch nicht passiert. Das BFA ließ sie einreisen.

Überhaupt vermittelt ein BFA-"Bericht zur Konfinierung im Sondertransit" vom 6. Oktober eine gewisse behördliche Unsicherheit, wie die dortige Anhaltung zu verstehen sei. Unter Punkt 3.3 ist da von einem "Dienstzimmer im Erdgeschoß" die Rede, das "nicht verschlossen" sei und durch welches "die konfinierten Personen den Sondertransit aus Eigenem verlassen können". Doch als ein Insasse während des Rechtsberatungstermins einen praktischen Versuch start, kommt er mit langem Gesicht zurück: "Die Tür ist zu, man kann da nicht raus".

Empörte Fremdenpolizistin

Minuten später betritt die Leiterin der örtlichen Fremdenpolizei das Zimmer. Nach einem Verlassen des Objekts wären die Konfinierten ja "in Österreich eingereist", was laut Asylgesetz unmöglich gehe. Außerdem: "Da draußen ist gleich unser Parkplatz und es stehen andere technische Geräte dort. Das ist zu gefährlich".

Mit der Ankündigung, beim BFA nachzufragen, wie der Passus "wirklich zu verstehen" sei, verlässt die Fremdenpolizistin die Speisekammer wieder. Das Innenministerium antwortete auf die Frage nach dem Objekt-800-Hinterausgang: "Im Sondertransit befindliche Personen haben jederzeit die Möglichkeit, freiwillig auszureisen. Hierzu werden sie in den Transitbereich des Flughafens verbracht, von wo aus sie selbstständig die Ausreise antreten können". (Irene Brickner, 13.10.2026)