Kontrolle im Bahnhofsviertel: Nur ein Drittel der Gastronomen hält Auflagen ein

Stand: 13.10.2026, 08:00 Uhr

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Bei einer Kontrolle Mitte September verstießen zwei Drittel der geprüften Betriebe im Frankfurter Bahnhofsviertel gegen Auflagen. Besonders häufig nutzten Gastronomen nicht genehmigte Flächen oder bauten Sitzbereiche nach drei Seiten um.

Frankfurt – In diesem Jahr sind bei der Frankfurter Bußgeldstelle bisher 59 Auflagenverstöße gegen die Sondernutzungssatzung erfasst worden. Das teilte Mobilitätsdezernent Yannick Schwander (CDU) auf Anfrage des Stadtverordneten Manuel Denkwitz (Grüne) im Stadtparlament mit. Vor dem Hintergrund des Nutzungskonflikts um begrenzte Flächen in belebten Straßen wollte Denkwitz wissen, wie viele Gastronomiebetriebe von Auflagen aufgrund von Satzungsverstößen betroffen seien.

16 der diesjährigen Fälle betreffen Gastronomiebetriebe, sagte Schwander daraufhin. Allerdings werde längst nicht jeder Auflagenverstoß mit einem Bußgeld geahndet. Die tatsächlich festgestellte Zahl der Verstöße dürfte also deutlich höher liegen, betonte er.

Weitere Verfahren, die ebenfalls teilweise die Gastronomie betrafen, seien unter dem Tatbestand „ohne Erlaubnis“ zur Anzeige gebracht worden. Hier wurde laut Sondernutzungssatzung also eine öffentliche Straße ohne die erforderliche Erlaubnis oder über die erlaubte Fläche hinaus genutzt, oder es wurden nicht genehmigte Gegenstände aufgestellt. Insgesamt habe es in diesem Jahr in Frankfurt 679 solcher Fälle gegeben, wobei eine Auswertung im Hinblick auf Gastronomiebetriebe nicht möglich gewesen sei.

Ein prominenter Fall der von Denkwitz angesprochenen Nutzungskonflikte waren zuletzt die Probleme in der Kaiserstraße, wo Gastronomen mit der Stadt um die Gestaltung ihrer Außenflächen rangen. Schwander erwähnte auch ein weiteres Beispiel aus dem Bahnhofsviertel. Bei einer Kontrolle Mitte September habe sich gezeigt, dass sich dort nur rund ein Drittel der kontrollierten Betriebe an alle Auflagen gehalten hätte.

Verstöße gab es insbesondere durch die Nutzung nicht genehmigter größerer Flächen für die Außengastronomie, Stolperfallen auf dem Gehweg oder nach drei Seiten umbaute Sitzbereiche. „Der Magistrat setzte hier zunächst auf den Dialog mit den Gastronomiebetrieben“, sagte Schwander. Weitere Schritte seien erst eingeleitet worden, wenn die Mängel auf Aufforderung hin nicht behoben worden seien.

Ziel sei es, den geltenden rechtlichen Rahmen im Sinne der Gleichbehandlung anzuwenden und dabei einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen im öffentlichen Raum herzustellen. „Im Übrigen sorgt dies auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen der Gastronomiebetreiber untereinander“, sagte Schwander.