Stand: 24.07.2026, 06:00 Uhr
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Der Landkreis Kassel hat per Allgemeinverfügung ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen. Die Geräte dürfen nur noch bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang eingesetzt werden.
Kreis Kassel – Der Landkreis Kassel hat per Allgemeinverfügung ab sofort ein Nachtfahrverbot für Mähroboter verhängt. Ziel sei es, Igel, Frösche, Kröten und andere kleine Gartentiere zu schützen. Das Verbot gilt in der Zeit kurz vor Sonnenuntergang bis kurz nach Sonnenaufgang. Dazu Fragen und Antworten.

Warum verbietet der Landkreis Kassel ausgerechnet jetzt den Einsatz der leise surrenden Rasenhäcksler?
„Wir hatten das Thema schon sechs Wochen in der Schublade“, erklärt Umweltdezernent Thomas Ackermann (Grüne). Interne Prüfvorgänge und eine juristische Bewertung hätten dazu geführt, dass das Verbot jetzt erst ausgesprochen worden sei. Ausschlaggebend sei ein Vorstoß des Landkreises Gießen Ende April gewesen. In der Folge habe der öffentliche Druck auf die Kreisverwaltung zugenommen, sagt der Kreisbeigeordnete aus Fuldatal.
Was ist genau das Problem mit den Robotern?
Mähroboter sind sehr leise und dürfen deshalb grundsätzlich rund um die Uhr eingesetzt werden. Sie schneiden Halme bei etwa 60 Dezibel. Zum Vergleich: Benzinmäher kommen auf 90 Dezibel und verursachen damit umgerechnet achtmal so viel Lärm. Igel und andere nachtaktive Kleintiere nehmen die leise surrenden Rasenhäcksler oft zu spät wahr. Igel rollen sich bei Gefahr ein und könnten so in die Fänge der scharfen Schneidwerkzeuge gelangen. „Dass der Landkreis ein Nachtfahrverbot verhängt hat, finden wir gut“, sagt Stephan Krüger vom Verein Igel in Not Kreis Kassel mit Sitz in Ahnatal. Er spricht von einem Schritt in die richtige Richtung. Mähroboter könnten allerdings auch bei Tageslicht eine Gefahr für kranke und schwache Tiere sein. In den nächsten ein bis zwei Wochen würden die ersten Igelbabys die Nester verlassen. Sie hätten noch keinen Tag-Nacht-Rhythmus. „Deshalb kann es passieren, dass ein Baby mittags um zwölf über den Rasen schlurft. Weil sie die Größe einer Kiwi haben, kann ein Mähroboter sie nicht erkennen“, sagt Krüger, der darauf hinweist, dass auch von Motorsensen eine große Gefahr für Igel ausgehe.
Wie begründet der Landkreis die Allgemeinverfügung?
„Grundsätzlich wissen wir um die Vernunft unserer Einwohner im Landkreis, solche Gartengeräte mit Bedacht zu benutzen“, wird Ackermann in einer Pressemitteilung aus dem Kreishaus zitiert. Allerdings seien aktuelle Meldungen der Igelnothilfen und anderer Naturschutzverbände „erschreckend und in letzter Zeit immer häufiger“. Auf Nachfrage unserer Redaktion, wie viele Fälle ihm bekannt seien, sagt er: „Wir können das nicht mit Zahlen aus dem Landkreis Kassel belegen.“ Der Verein Igel-in-Not Kreis Kassel hat sich nach Angaben von Vorstandsmitglied Stephan Krüger im vergangenen Jahr um 20 verletzte Igel gekümmert. „In diesem Jahr sind es schon zwölf bis 15.“ Um einen Flickenteppich einzelner Satzungen in den Städten und Gemeinden zu vermeiden, setzt man im Kreishaus auf eine kreisweite Regelung, sagt Ackermann. Grundlage sei das Bundesnaturschutzgesetz. Dieses verbietet es, wild lebende Tiere zu verletzen oder zu töten.
Für welche Zeiten gilt das Verbot?
Das Nachtmähverbot greift 30 Minuten vor Sonnenuntergang und endet 30 Minuten nach Sonnenaufgang. In unseren Breitengraden geht die Sonne im Sommer im Südosten zuerst unter. Für den heutigen Freitag heißt das beispielsweise, dass in Söhrewald gegen 21.20 Uhr die Sonne am Horizont verschwindet. Also müssten dort spätestens gegen 21.50 Uhr die Mähroboter an ihren Basisstationen andocken. Im Nordwesten des Kreisgebiets, also im Bereich Breuna, Liebenau und Trendelburg, erfolgt der Sonnenuntergang als letztes, gut drei Minuten später. Morgens geht die Sonne zuerst im Nordosten auf. In Wesertal und Reinhardshagen wird es also in den Sommermonaten zuerst hell. Am Samstagmorgen wird das gegen 5.35 Uhr sein. Drei Minuten später scheint die Sonne dann auch über den südwestlichen Zipfel rund um Naumburg. Heißt: Wer am Samstagmorgen seinen Rasen mähen lassen will, darf seinen Roboter erst ab kurz nach sechs losschicken.
Wie will der Landkreis das Verbot überprüfen?
Gar nicht. Der Landkreis wird keine Kontrolleure in die 28 Kommunen entsenden. Wie auch, bei der Haushaltslage? Im Kreishaus setzt man deshalb auf die Vernunft der Bürger. Thomas Ackermann sagt, er selbst habe auch einen Mähroboter und halte sich an die Zeiten. „Nachts ist der Rasen ohnehin meist nass.“ Dass es darauf hinauslaufen könnte, dass Nachbarn sich anzeigen, „ist uns bewusst“, sagt Ackermann. Darüber sei im Naturschutzbeirat angeregt diskutiert worden. Der Landkreis sei in solchen Fällen aber „auf Zuruf angewiesen“.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Der Umweltdezernent hofft, dass es erst gar nicht zu Sanktionen kommen muss. „Das Gesetz legt die Höhe fest. Das sind bis zu 50.000 Euro. Wir wollen mit der Allgemeinverfügung aber vor allem sensibilisieren.“ Sollte es zu Verstößen kommen, dürften Strafen erst einmal im „niedrigschwelligen Bereich“ liegen, sagt Ackermann. Dabei werde es auch immer auf den Einzelfall ankommen. Ausnahmen seien denkbar. „Es wird womöglich einen Sportverein geben, der aufgrund des Spielbetriebs und eines Bewässerungsplans nachts mähen muss.“
Gilt das Verbot auch für Mähroboter, die damit werben, eine automatische Tiererkennung zu haben?
Ja. „Wir können ja schlecht rausfahren und überprüfen, ob und wie die Modelle funktionieren“, sagt Ackermann. Deshalb gelte das Nachtfahrverbot für sämtliche Modelle. „Wenn ich nachts mit dem Auto im Reinhardswald unterwegs bin, darf ich ja auch nicht schneller fahren als erlaubt, nur weil mein Modell eine Tiererkennung hat.“