Stand: 11.08.2026, 05:54 Uhr
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Der Steuerzahlerbund reagiert entsetzt auf Klingbeils Reformentwurf. Die kalte Progression bleibt fast unberührt. Auch die Union wirft Wortbruch vor.
Berlin – Der Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für eine Reform der Einkommensteuer sorgt für Streit in der Bundesregierung und in der Union. Der Bund der Steuerzahler bewertet die bislang bekannten Pläne als unausgewogen. Präsident Reiner Holznagel sagte in einem Vorbericht der Augsburger Allgemeinen, das Papier lese sich „leider wie eine Giftliste“. „Statt Entlastungen sind in der Mehrzahl Belastungen enthalten“, so Holznagel weiter. Aus seiner Sicht ist die angekündigte Reform deshalb keine wirkliche Reform, sondern eine Umverteilung zulasten einzelner Gruppen. Entscheidend ist dabei die Frage, wie stark Beschäftigte und andere Steuerzahler von den geplanten Änderungen tatsächlich profitieren.
Herbst der Reformen? Kalte Progression bleibt laut Entwurf weitgehend bestehen
Ein zentraler Streitpunkt ist der Umgang mit der kalten Progression. Gemeint ist der Effekt, dass Beschäftigte wegen höherer Löhne zwar mehr Geld auf dem Konto haben, durch die Inflation aber nicht unbedingt mehr kaufen können. Wenn der Steuertarif nicht entsprechend angepasst wird, kann ein größerer Teil des nominalen Lohnzuwachses beim Finanzamt landen. Laut dem ersten Entwurf für die regierungsinterne Abstimmung ist derzeit kein Ausgleich der kalten Progression vorgesehen. Mögliche Lohnerhöhungen, die wegen der gestiegenen Inflation und hoher Energiepreise realistisch erscheinen, könnten dadurch steuerlich weitgehend aufgezehrt werden. Die Bundesregierung hatte diesen Effekt in den vergangenen Jahren jeweils ausgeglichen, im aktuellen Entwurf fehlt eine entsprechende Regelung bislang. Allerdings wird der sogenannte Progressionsbericht, der die Grundlage für einen Ausgleich liefert, üblicherweise erst im Herbst vorgelegt.
Für Holznagel ist der Abbau der kalten Progression ohnehin keine freiwillige Entlastung, sondern eine zwingende Notwendigkeit. Ähnlich scharf äußerte sich FDP-Chef Wolfgang Kubicki, der der Bundesregierung vorwarf, „auch das letzte Versprechen“ zu brechen, sollte sie die kalte Progression nicht ausgleichen. Aus seiner Sicht bliebe von den Entlastungen dann eine zusätzliche Belastung übrig, mit der ein immer größer werdender Staat und ausufernde Ausgaben finanziert würden.
Arbeitnehmer könnten durch Änderungen stärker belastet werden
Neben diesem Minuspunkt enthält der Entwurf allerdings auch Änderungen, die Steuerzahler entlasten sollen. So soll der Grundfreibetrag bis 2028 steigen, wodurch Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bleibt, und der Spitzensteuersatz soll erst bei höheren Einkommen greifen. Im Gegenzug will die Bundesregierung bei der sogenannten Reichensteuer mehr einnehmen. Zuerst hatten die Bild und die Zeit über diese Details berichtet. Nach Zahlen des Finanzministeriums sollen sich die Entlastungen für die Bürger ab 2028 auf rund zehn Milliarden Euro jährlich belaufen, verteilt auf rund drei Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund sieben Milliarden Euro im Jahr 2028. Die Bild kommt mit 2,9 Milliarden Euro für 2027 und 6,99 Milliarden Euro für 2028 auf abweichende Werte, was zeigt, wie stark die Bewertung von der jeweiligen Berechnungsgrundlage abhängt.
Wie gering der Entlastungseffekt für einzelne Gruppen am Ende ausfallen könnte, macht der Bund der Steuerzahler an einem weiteren Punkt fest, der Streichung des Rabattfreibetrags für Arbeitnehmer. Holznagel erwartet, dass dadurch eine große Zahl von Beschäftigten künftig mehr Steuern zahlen müsste. „In Kombination mit den Änderungen im Jahressteuergesetz werden also Arbeitnehmer stärker belastet“, sagte er der Augsburger Allgemeinen. Zwar solle im Gegenzug der Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben werden, der beruflich veranlasste Kosten pauschal berücksichtigt, ohne dass Beschäftigte einzelne Ausgaben nachweisen müssen. Nach Einschätzung des Steuerzahlerbunds reicht diese Anhebung jedoch nicht aus, weshalb Holznagel nur von einem positiven Einzelpunkt spricht, der die übrigen Nachteile nicht kompensiere. Noch deutlicher zeigt sich diese Schieflage bei den Unternehmern im Ruhestand, wo der Verband nicht nur eine unzureichende Kompensation, sondern den vollständigen Wegfall einer Vergünstigung kritisiert.

Konkret geht es um den Freibetrag bei der Aufgabe eines Unternehmens im Alter oder wegen Krankheit, der nach dem Entwurf entfallen soll. Holznagel betont, gerade kleinere und mittlere Unternehmer hätten von dieser Regelung bisher profitieren können, viele von ihnen hätten über Jahre Steuern gezahlt und Arbeitsplätze gesichert. „Warum nun ausgerechnet diese Gruppe an Steuerzahlern stärker belastet werden soll, ist nicht erklärbar“, sagte Holznagel laut Augsburger Allgemeiner. Aus Sicht des Steuerzahlerbunds verschärft der Entwurf damit die Belastung für Menschen, die ihren Betrieb aus Altersgründen oder wegen gesundheitlicher Probleme aufgeben müssen. Ob die Bundesregierung an dieser Regelung festhält, ist bislang offen.
Freibetrag für Unternehmer im Ruhestand soll entfallen: Union wirft Lars Klingbeil Wortbruch vor
Der Widerstand beschränkt sich allerdings nicht auf den Steuerzahlerbund, denn auch in der Union wächst der Unmut über die geplante Höhe der Entlastungen. Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Spitzenkandidat Daniel Peters bringt diesen Vorwurf gegenüber der Bild auf den Punkt, wenn er sagt, Klingbeil „bricht sein Wort“, von der ursprünglich angekündigten Entlastung von zehn Milliarden Euro bleibe „nicht mal ein Drittel übrig“. Damit zielt er auf dieselbe Diskrepanz, die auch die abweichenden Zahlen von Finanzministerium und Bild sichtbar machen. Für Peters geht es dabei nicht nur um Beträge, sondern um Verlässlichkeit. Die arbeitende Mitte warte „dringend auf eine echte Entlastung“, so der CDU-Politiker, der der SPD vorwirft, eine notwendige Lösung zu blockieren.
Neben der Höhe der Entlastung entzündet sich der Unmut der Union an einem zweiten Punkt, der nicht Privatpersonen betrifft, sondern Vereine. Nach Angaben der Bild soll der Freibetrag für steuerpflichtige Vereine von 5000 auf 1000 Euro sinken. Gemeinnützige Vereine wie kleine Sport-, Musik-, Umwelt- und Tierschutzvereine wären dem Bericht zufolge nicht betroffen, weil sie bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit von nahezu allen Steuerarten befreit sind. Treffen würde die Änderung stattdessen Vereine mit wirtschaftlichen Interessen, zu denen laut Bild Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen und Profisportvereine zählen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte der Zeitung, wer Steuerfreibeträge für Vereine senke, setze „an der falschen Stelle an“, zusätzliche Belastungen seien das falsche Signal, der Finanzminister müsse nacharbeiten. (Quellen: Augsburger Allgemeine, Bild, dpa)(ls)