Stand: 10.10.2026, 12:09 Uhr
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Ein Gericht hat städtische Mindestgebühren für Fahrdienste wie Uber gekippt. Das ist eine Klatsche für die Behörden – reicht aber weiter. Ein Kommentar von Uli Heichele.
München – Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts ist eine Klatsche für die Stadt München und für ihre Juristen. Die neueste Taxi-Regel: vorläufig einkassiert!
Für Mietwagen-Plattformen wie Uber dürfen zunächst keine Mindestgebühren mehr gelten – weil die Autos ja auch jenseits der Stadtgrenzen unterwegs sind und die Münchner Verwaltung dort keinen Durchgriff hat.
Kommentar zu Uber und Co.: Es geht um die Lage bei den Taxis – aber auch um Digitalisierung
Unabhängig von dieser Begründung und dem möglichen weiteren Weg vor Gericht gibt es einen wesentlichen Punkt, den man im Blick behalten sollte. Es geht hier nämlich nicht nur um den Wettbewerb Taxi gegen Uber & Co. – es geht um die Digitalisierung sowie die Globalisierung und ihre Folgen insgesamt. Uber – einer der Kläger – ist ein Weltkonzern mit Milliarden-Umsatz. Ein High-Tech-Unternehmen mit flexibler App.
Bei so einer Firma schütteln sie höchstens mitleidig den Kopf, wenn sie sich das gesamtdeutsche Geschehen anschauen. Denn was in Taxi-Deutschland juristisch existiert oder entsteht – ein Fleckerlteppich unterschiedlichster Stadt-Regeln –, blockiert die eigene Verwaltung und ist eben vor Gericht angreifbar. Ob das den Taxlern als Komplett-Branche hilft, darf man bezweifeln.
Andere Branchen, ähnliche Herausforderungen
Deswegen sind und bleiben für Taxifahrer jetzt Themen wie etwa die FreeNow-App wichtig, in der sie integriert sind und die ihnen auf dem Markt hilft. In anderen Branchen ist es ganz ähnlich: Überall, wo die Digitalisierung greift, gibt es neue Arten von Wettbewerb und damit auch neue Herausforderungen, mit denen praktisch jeder Einzelne auf irgendeine Weise konfrontiert ist.
Für Behörden gilt dabei (nicht nur im Taxi-Fall, aber insbesondere dort): Wenn sie eingreifen wollen, dann müssen sie bundesweit (oder eigentlich sogar europaweit) denken.
Mindestgebühren haben auch anderswo schon für Ärger gesorgt
Was die Taxi-Regeln angeht: Da hat sich ja auch bei anderen Gerichten in anderen Städten schon gezeigt: Lokale Mindestgebühren sorgen in der Regel nicht für Entspannung, sondern für Ärger, Behörden-Blamagen – und auf alle Fälle für Aufwand.
Wenn man im Übrigen sogar hochoffiziell zur Begründung für die Maßnahme hört, es gebe auf dem Markt bei Uber & Co. zu viele schwarze Schafe, die ihre Fahrer ausbeuten: Entschuldigung, dann braucht‘s keine neue Gebührenordnung, sondern gscheite Kontrollen.