Neue EU-Regeln fürs Handgepäck: So funktionieren sie und ab wann sie gelten
Stand: 01.10.2026, 19:23 Uhr
Kommentare

EU-Reisende sollen bald mehr Handgepäck kostenlos mitnehmen dürfen. Fluggäste aus Großbritannien profitieren von der geplanten Regelung wohl nicht.
Flugreisende in Europa, die innerhalb der EU unterwegs sind, könnten bald mehr Handgepäck mitnehmen, ohne dafür extra zu zahlen. Grundlage ist eine umfassende Reform der Rechte von Flugpassagieren. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben im Juni eine vorläufige Einigung über neue Regeln für Flugreisende erzielt. Es handelt sich um die erste größere Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften seit 2004.
Content-Partnerschaft
Dieser Artikel von Saskia O'Donoghue entstand in Kooperation mit Euronews.
Nach den neuen Regeln dürfen Passagiere mit einem Standardticket zwei Handgepäckstücke kostenlos mitnehmen. Dazu gehört ein kleines persönliches Gepäckstück, etwa eine Handtasche oder ein Rucksack, das unter den Vordersitz passen muss. Außerdem ist eine größere Kabinentasche erlaubt, die bis zu sieben Kilogramm wiegt und insgesamt höchstens 100 Zentimeter misst.
Neue Handgepäckregeln und Zeitplan der EU
Die neuen Vorgaben sollen frühestens Ende 2027 gelten, derzeit gilt der Oktober 2027 als realistischer Starttermin. Zuvor muss das Regelwerk jedoch noch die übrigen Schritte im EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Nach Angaben des Europäischen Parlaments erhalten Passagiere mit den neuen Bestimmungen das Recht, ein persönliches Gepäckstück „ohne zusätzliche Gebühr“ mit an Bord zu nehmen. Das könnte einigen der derzeit von Fluggesellschaften verlangten Zuschläge für Handgepäck ein Ende setzen.
Das Parlament hat außerdem beschlossen, dass Airlines weiterhin günstigere Tarife anbieten dürfen, wenn Reisende auf Handgepäck verzichten. Wie genau dieses Preismodell aussehen wird, ist jedoch noch offen, sobald die neuen Regeln greifen. Die Neuerungen sind Teil einer umfassenden Reform der EU-Rechte für Flugreisende und betreffen unter anderem Verspätungen, Annullierungen und Entschädigungen.
Was ein Standardtarif künftig enthalten muss
Für Reisende ist die wichtigste Änderung: Ein Standardtarif muss künftig sowohl ein persönliches Gepäckstück unter dem Sitz als auch eine kleine Kabinentasche enthalten. Für letztere soll kein Aufpreis mehr fällig werden, was insbesondere Vielfliegern und preisbewussten Passagieren entgegenkommen dürfte. Die EU will damit für mehr Transparenz bei den Preisen sorgen und versteckte Zusatzkosten bei der Buchung eindämmen.
Für britische Passagiere sind das jedoch keine guten Nachrichten. Seit dem Inkrafttreten des Brexit gelten sie nicht mehr als EU-Bürger und fallen damit in vielen Bereichen nicht mehr unter die neuen europäischen Verbraucherschutzregeln. Das betrifft auch die geplanten Erleichterungen beim Handgepäck, von denen sie grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Warum Großbritannien von den Vorteilen ausgeschlossen ist
Nach einem Bericht von Which? erklärt easyJet UK, eine der größten Fluggesellschaften des Landes, dass Passagiere auf Auslandsflügen ab Großbritannien die neuen Regeln nicht nutzen können. Das gilt nach Angaben der Fluglinie für sämtliche Verbindungen, die von britischen Flughäfen starten, selbst wenn das Ziel in der Europäischen Union liegt. Damit bleiben die bisherigen Gepäckbestimmungen auf diesen Strecken zunächst unverändert.
Das gilt für alle in Großbritannien ansässigen Airlines, darunter British Airways und Jet2. Reisende, die von Großbritannien aus starten, erhalten nach Angaben von easyJet trotz der neuen europäischen Regeln kein zusätzliches kostenloses Handgepäckstück. Die Fluggesellschaft betont, die Bestimmungen gelten für Passagiere aus dem Vereinigten Königreich „nur auf Rückflügen aus EU-Staaten“.
Wie britische Airlines auf die EU-Reform reagieren
EasyJet erklärt aber, dass das Unternehmen gemeinsam mit anderen britischen Airlines die eigenen Gepäckregeln überprüft, um vorbereitet zu sein, wenn die EU-Vorschriften in Kraft treten. Möglich ist demnach, dass britische Fluggesellschaften ihre Tarifstrukturen anpassen, um im Wettbewerb mit EU-Anbietern nicht ins Hintertreffen zu geraten. Konkrete Entscheidungen dazu stehen bislang jedoch noch aus und dürften erst näher am Inkrafttreten der neuen Regeln fallen.