Sybille Nolte steht hinter einem Arbeitstisch. Hier hat die Geschäftsführerin des Unternehmens für hessische Spezialitäten, Hessen Shop, seit drei Jahren Bembel, Grüne-Soße-Pesto und Eintracht-Schokolade in Pakete gepackt und an Kunden im Ausland verschickt. Im Schnitt zehn Pakete im Jahr, nicht viel also, allerdings hatte sie das Geschäft für ausbaufähig gehalten. Mit dem 12. August sind diese Pläne nun dahin. Seitdem gilt die neue EU-Verpackungsverordnung.
Drei Ladengeschäfte in Frankfurt und ein Onlineshop gehören zum Hessen Shop, der seit Jahren mit dem Verkauf von Lebensmitteln und Geschenkartikeln mit Hessen-Bezug, wie etwa Apfelweingelee und Turnbeutel mit Bembel-Aufdruck, erfolgreich ist. Um Kunden auch im Ausland zu erreichen, ließ Nolte vor drei Jahren ihre Website extra umprogrammieren. „Wir wollten ermöglichen, dass Menschen in Spanien Apfelwein und Grüne Soße essen können, wenn sie wollen“, sagt sie.

Doch mit den neuen EU-Regeln ist vieles komplizierter geworden. Für jedes Zielland, in das Nolte ein Paket schicken möchte, muss sie einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Er soll dafür sorgen, dass die Gesetze jeweils eingehalten werden. Denn in jedem Land sind für Verpackungen andere Behörden zuständig, gelten andere Meldepflichten und Gebühren.
Nolte suchte daher nach einem Dienstleister, der die Bevollmächtigten-Rolle hätte übernehmen können. „Das hätte uns in jedem Land rund 300 Euro gekostet“, sagt sie. Alles in allem wären es 3600 Euro Mehrkosten im Jahr gewesen. „Das steht in keinem Verhältnis zu den Umsätzen, die wir im Ausland machen“, sagt die Geschäftsführerin. Deshalb hat sie den Versand ins EU-Ausland beendet.
Zu hohe Kosten für kleine Händler
Der Hessen Shop ist nicht der einzige Shop, der diese Konsequenz zieht. Auch andere Kleinunternehmer kritisieren die Verordnung, die keine Bagatellgrenzen für geringe Versandmengen vorsieht. „Dass kleine Händler nun auch noch einen Bevollmächtigten in jedem Land bezahlen müssen, bedeutet für viele Unternehmen ein Ende aller Verkäufe in diese Märkte“, sagt Alien Mulyk, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh).
Es ist nicht nur die Bevollmächtigten-Regelung, die für Unmut sorgt. Kritisiert wird auch die Art und Weise, wie die EU-Kommission die Regeln auf den Weg gebracht und kommuniziert hat.
Die Verordnung wurde bereits im Dezember 2024 beschlossen. Eine zentrale Neuerung: Es wurde neu definiert, wer dafür verantwortlich ist, dass die Verpackung allen Umweltstandards entspricht, und wer für die Entsorgung bezahlt. Branchenverbände und Fachmedien interpretierten die Verordnung zunächst so, dass der Händler in der Regel für beides verantwortlich ist. „Die EU hat nur eine Woche vor Inkrafttreten der Verordnung diese Frage komplett umgeworfen“, sagt Mulyk. Damit meint sie konkret die Aktualisierung eines Frage-Antwort-Dokuments (FAQ) der EU am 3. August. Eine Sprecherin der EU-Kommission hingegen sagt: „Alle wesentlichen Elemente waren bereits in den Leitlinien vom März 2026 enthalten.“
Kleinunternehmerin Nolte berichtet, sie habe Tage gebraucht, um zu verstehen, was die Verordnung für sie bedeute. Auch sie dachte, sie sei für beides verantwortlich. Das hätte viel Zettelarbeit bedeutet, um zu dokumentieren, dass sie allen Pflichten nachkommt. „Ich habe drei Nächte lang nicht geschlafen, weil ich nicht wusste, wie ich das umsetzen soll“, sagt die Unternehmerin. Dann gab der Handelsverband Entwarnung: An diesem einen Punkt seien Kleinstunternehmer nicht betroffen. Noltes Zulieferer muss stattdessen die Pflichten erfüllen.
Bei größeren Händlern kommt es darauf an, welche Rolle sie in der Lieferkette spielen. Verkaufen sie bereits produzierte Ware aus Deutschland weiter, sind sie nicht verantwortlich. Anders sieht das aus, wenn sie Produkte aus dem Ausland weiterverkaufen oder Ware für sich produzieren lassen, zum Beispiel Fertigpizzen für ihre Eigenmarke. Der Händler trägt dann die Verantwortung dafür, dass die Pizza-Verpackung die Umweltstandards einhält, und sie finanzieren die Entsorgung.
Wie komplexe Verordnungen kleine Unternehmen belasten
Für Nolte ist die neue Verpackungsverordnung symptomatisch für eine Politik, die nicht auf kleine Unternehmen achtet. „Man kann sich echt fragen, ob man überhaupt gewünscht ist“, sagt sie. Die Bürokratie halte sie von ihrer eigentlichen Arbeit ab. „Ich möchte mein Geschäft weiterentwickeln und am Wachstum meines Geschäfts arbeiten“, sagt Nolte. Stattdessen müsse sie sich tagelang mit neuen Verordnungen auseinandersetzen. Große Unternehmen hätten juristische Abteilungen, die sich um das Thema kümmerten.

„Der EU fehlt der Blick für Kleinunternehmen“, findet auch Mulyk. „Der Binnenmarkt ist das zentrale Versprechen der europäischen Einigung gewesen. Nun schafft ausgerechnet die EU immer mehr Exporthindernisse“, bemängelt die Verbandsvertreterin.
Die EU-Kommission scheint dieses Problem erkannt zu haben. Man wolle auf einfachere und verhältnismäßigere Lösungen hinarbeiten, sagt eine Kommissionssprecherin. Änderungen können aber nur gemeinsam mit EU-Parlament und -Rat beschlossen werden. Sollten diese sich einigen, dürfte es aber noch Jahre bis zur Umsetzung dauern. Bis dahin versendet Händlerin Nolte ihre Pakete nur noch innerhalb Deutschlands.
Die neue EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist eine EU-weite Regelung, die Verpackungen umweltfreundlicher machen und die Menge an Verpackungsabfällen reduzieren soll. Sie legt unter anderem Anforderungen an Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und den Einsatz von recycelten Materialien fest. Die Regelungen treten schrittweise in Kraft und werden im Laufe der Zeit immer strenger. Betroffen sind Hersteller, Händler, Importeure und weitere Unternehmen entlang der Verpackungskette. Ziel ist es, Ressourcen zu sparen, Recycling zu verbessern und die Umweltbelastung durch Verpackungen langfristig zu verringern.