Das Landgericht Frankfurt hat Google zur Löschung von Luftbildern eines Grundstücks verpflichtet. Durch die Bilder werde die Privatsphäre verletzt.
Ein Grundstückseigentümer aus Frankfurt am Main ist bei seinem Streit um Google-Luftbildaufnahmen vor dem örtlichen Landgericht erfolgreich gewesen. Die 3. Zivilkammer verpflichtete den Konzern zur Entfernung der dreidimensionalen Aufnahmen des Anwesens aus Google Maps und Google Earth. Das Urteil wurde am 24. September 2026 verkündet und ist bislang nicht rechtskräftig (Az. 2-03 O 388/25(öffnet im neuen Fenster)).
Der Kläger besitzt ein Wohnhaus in Frankfurt und lebt dort mit seiner Ehefrau und seinen Kindern. Gegen die Abbildungen seines Hauses in Street View und Apple Look Around hatte er sich bereits in der Vergangenheit erfolgreich gewehrt und eine Verpixelung erwirkt. Nun ging er gegen die Luftbildansichten vor.
Laut Pressemitteilung des Gerichts verletzen die Veröffentlichungen den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Niemand müsse hinnehmen, dass Aufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne Zustimmung weltweit verbreitet würden. Zumindest dann nicht, wenn Bereiche betroffen seien, die dem öffentlichen Blick entzogen seien.
Das sei hier der Fall: Die Aufnahmen zeigten auch den rückwärtigen Grundstücksbereich, der von der Straße nicht einsehbar sei. Der persönliche Rückzugsbereich erstrecke sich auf das gesamte befriedete Grundstück. Aus dem Bildmaterial ließen sich Rückschlüsse auf die persönliche Lebensweise ziehen, etwa aus der Grundstücksgröße oder der Gestaltung der Außenanlagen. Zudem würden potenziell sicherheitsrelevante Zugänge offengelegt.
Abenteuergeist reicht als Begründung nicht aus
Zudem erlangte Google das Bildmaterial laut Gericht heimlich. Die aus großer Höhe erstellten Aufnahmen würden nicht angekündigt und blieben unbemerkt. Betroffene hätten daher keine Möglichkeit, Bereiche ihres Grundstücks vor einem Überflug zu verdecken.
Auf die Informationsfreiheit der Internetnutzer könne sich Google nicht mit Erfolg berufen, erklärte die Kammer. Der Konzern bediene mit seinen Diensten den "Abenteuergeist" der Menschen, die Welt digital zu erkunden. Dieser Zweck sei legitim, wegen des belastenden Eindringens in den privaten Rückzugsraum aber nicht schutzwürdig.
Der "Abenteuergeist" erschöpfe sich zudem in der Befriedigung von Neugier oder in unredlichen Absichten, etwa der Vorbereitung eines Einbruchs. Auch für Infrastruktur, Städtebau oder Umweltplanung seien heimliche Aufnahmen privater Grundstücke nicht nötig. Warum solche Bilder für Urlaubsplanung oder Geografieunterricht relevant sein sollten, blieb den Richtern zufolge unklar.
Das Urteil kann per Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden. . Ob Google Rechtsmittel einlegt, war zunächst nicht bekannt.
So lässt sich das eigene Haus bei Google verpixeln
Für die klassische Street-View-Ansicht, die Google mit eigenen Kamerafahrzeugen erstellt, existiert ein etablierter Beschwerdeweg. Nutzer rufen ihre Adresse in Google Maps auf, öffnen die Straßenansicht und wählen "Problem melden". Über das Formular kann die Unkenntlichmachung beantragt werden.
Eine Option zur Löschung von Luft- oder Satellitenaufnahmen ist in dem Formular(öffnet im neuen Fenster) bislang nicht vorgesehen. Betroffene müssten sich hier vermutlich anderweitig an den Konzern wenden oder, wie im Frankfurter Fall, den Rechtsweg beschreiten.
Wer prüfen möchte, ob Google derzeit Kameraautos in der eigenen Umgebung einsetzt, kann die Planungen auf der Projektseite des Unternehmens einsehen(öffnet im neuen Fenster). Die Angaben sind dort allerdings recht allgemein gehalten.