Prozess gegen Räuber, der seine Opfer zufällig in U-Bahn-Station auswählte

Gerichtsreportage

Prozess gegen Räuber, der seine Opfer zufällig in U-Bahn-Station auswählte

Ein elffach vorbestrafter suchtkranker 39-Jähriger soll im Vorjahr in kurzer Zeit mehrere Menschen überfallen haben. Ein Opfer zwang er, zum Bankomat zu gehen

Michael Möseneder

Ein beleuchtetes Schild mit der Aufschrift
Die orange Untergrundbahnlinie 3 war für zwei Wochen das Geldbeschaffungsgebiet eines Angeklagten.

Privatbeteiligtenvertreterin Irene Oberschlick sagt am Ende des Strafverfahrens gegen Herrn T. etwas Wichtiges: "Solche Vorfälle haben Auswirkungen! Menschen wie mein Mandant haben danach Schlafstörungen und trauen sich nicht mehr auf die Straße", beschreibt sie mögliche Folgen von Raubüberfällen auf die Opfer. In den gut zwei Wochen zwischen 26. Oktober und 11. November soll der 39-Jährige gleich fünf Menschen in und um die U3-Station Johnstraße in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus um ihr Geld gebracht haben.

Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Patrick Supper droht ihm deshalb der verschärfte Strafrahmen von einem bis zu 20 Jahren Haft. Ist doch das Vorleben des Arbeitslosen definitiv nicht ungetrübt. "Haben Sie Vorstrafen?", will der Vorsitzende vom gebürtigen Österreicher wissen. "Ja", gibt der zu. "Wie viele?" – "Im Kopf habe ich es nicht, glaube, mehr als fünf." – "Im Strafregisteraufzug scheinen elf auf, zehn davon einschlägig", informiert Supper ihn.

T.s Verteidiger gesteht zu, dass die Taten nicht zu rechtfertigen seien, erklärt sie dem Senat aber als "typische Beschaffungskriminalität". Sein Mandant sei "Sklave seiner Sucht" gewesen und habe die Beute stante pede zu seinem Dealer gebracht, um neues Heroin zu kaufen.

"Das war spontan"

"Wie haben Sie Ihre Opfer ausgesucht?", will Supper vom Angeklagten wissen. "Das ist eine Gegend, wo die ganzen Dealer herumlaufen. So ist es dann passiert. Das war spontan", schildert der. In den meisten Fällen drohte er mit einem kleinen Klappmesser und forderte Bargeld und Mobiltelefon. Sein ältestes Opfer war eine 88-Jährige, die er in ihr Stiegenhaus verfolgte.

Das von Oberschlick vertretene Opfer verängstigte der Angeklagte besonders. Er setzte sich in der U-Bahn neben den Mann, zückte sein Messer und drohte: "Wenn du mir dein Geld nicht gibst, passiert dir was!", sowie, dass er ihn "abstechen" werde. Der Bedrohte händigte T. seine 35 Euro Bargeld aus, das reichte diesem aber nicht. Er eskortierte das Opfer zu einem Bankomaten, um dort weitere 400 Euro abzuheben.

Nur in einem Fall blieb es beim Versuch: Am Nationalfeiertag gegen 2.30 Uhr forderte T. beim Aufgang Sturzgasse einen jungen Oberösterreicher, der gerade von seiner Arbeit heimkehrte, auf, ihm Geld und Mobiltelefon zu zeigen. "Ich hatte Kopfhörer auf und erst nicht verstanden, was er will", schildert der Zeuge vor Gericht.

Nach einem kurzen Gespräch habe er dem Unbekannten zehn Euro geboten, die wollte dieser nicht. Als er ging, habe der Angeklagte gerufen: "So Leute wie dich schieß ich nieder, wir gehen jetzt zum Bankomaten und heben Geld ab!“ und in seine Jacke gegriffen. "Darauf bin ich weggelaufen", beschreibt der 24-Jährige seine völlig korrekte Reaktion.

Der derzeit in Strafhaft befindliche Angeklagte, der wegen einer Unterschenkelblessur auf zwei Krücken in den Saal gehumpelt ist, bittet den Zeugen um Entschuldigung. "Es tut mir wirklich leid. Ich wollte, es wäre nie passiert. Ich hoffe, wir sehen uns einmal draußen, dann können wir einmal was trinken gehen", bietet der 39-Jährige an. "Okay", sagt das Opfer mit leichtem Unbehagen.

"In sehr tristen Verhältnissen"

Sein Verteidiger versucht im Schlussvortrag das Schlimmste zu verhindern und skizziert den Lebensweg seines Mandanten. "Die Eltern haben sich nie wirklich um ihn gekümmert, er ist bei der Großmutter in sehr tristen Verhältnissen aufgewachsen." T. habe versucht, nach der Geburt seines Kindes sein Leben in den Griff zu bekommen und sei auch clean gewesen. Doch die Trennung und ein darauffolgender Sorgerechtsstreit hätten ihn im August 2025 wieder rückfällig werden lassen. "Ich werde bald 40 und habe eingesehen, dass es so nicht weitergehen kann", verspricht der Angeklagte, eine Entzugstherapie zu machen.

Die er wohl in Haft absolvieren muss: Der Senat verurteilt T. zu zwölf Jahren unbedingter Haft. In seiner Begründung verweist Supper darauf, dass der Angeklagte erst am 23. September rechtskräftig zu einer unbedingten Strafe verurteilt wurde, er also wusste, dass sein Haftantritt bevorstand. Auch die Drogenabhängigkeit sei keine wirkliche Entschuldigung, da es viele Betroffene geben, die nicht Wildfremde überfallen. Da sich sowohl Angeklagter als auch Anklägerin Bedenkzeit nehmen, ist das Urteil nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 15.9.2026)

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