Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, muss in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe habe den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug gesetzt, teilte eine Sprecherin des Generalbundesanwalts am Mittwoch mit. Die oberste Anklagebehörde in Deutschland wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.
Damit bleiben beide Verdächtige in der BND-Affäre vorerst hinter Gittern. Bereits am Dienstag war Hannings Büroleiter Manfred D. wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen. Die Festnahme der Verdächtigen im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen und in Geretsried im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vom Morgen war da erst einige Stunden alt.

Spionageskandal im BND
:„Noch so ein Ding, und wir können einpacken“Geheimdienstkontrolleur Konstantin von Notz warnt vor weitreichenden Folgen der Spionageaffäre um den früheren BND-Präsidenten Hanning und fordert, Lobbygeschäfte von Ex-Agenten endlich zu verbieten.
Das Motiv sollen finanzielle Hintergründe sein
Die Vorwürfe in der Affäre wiegen äußerst schwer und lösen in der Hauptstadt heftige Debatten über Lücken bei der Spionageabwehr aus. Jahrelang soll der frühere BND-Kollege den Privatmann August Hanning gegen Geld mit geheimen Dokumenten aus der BND-Zentrale in der Berliner Chausseestraße beliefert haben. Unter den abgeflossenen Informationen waren offenbar höchst sensible Lageeinschätzungen, als geheim eingestuftes Material von ausländischen Partnerdiensten – und angeblich auch Papiere zum iranischen Atomprogramm sowie über das russische Militär.
Konkret soll Hanning mindestens in einem Fall eine Sicherheitsanalyse für einen fremden Nachrichtendienst erstellt haben. Nach Informationen von SZ, NDR und WDR geht es dabei aber nicht um Russland. In einem weiteren Fall soll Hanning Erkenntnisse aus internen BND-Dokumenten genutzt haben, um mit einem ausländischen Agenten zu kommunizieren.
Als wahrscheinlich gilt, dass Hanning gleich mehrere internationale Abnehmer für seine brisanten Informationen hatte. Das Motiv soll finanzielle Hintergründe haben: Laut Generalbundesanwalt habe Hanning die Informationen „im Rahmen seiner zwischenzeitlich aufgenommenen privaten Beratertätigkeit gewinnbringend verwerten“ wollen. Rechtsanwälte von August Hanning ließen eine Anfrage der SZ zu den Vorwürfen bislang unbeantwortet. D. war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Dem Spiegel sagte ein Anwalt Hannings: „Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt.“ Zwar sei er im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen. Unzutreffend sei allerdings der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland – geschweige denn gegen Bezahlung – weitergegeben.
Geheimdienstkontrolleure fordern nun schärfere Regeln, um bislang kaum geregelte Lobbytätigkeiten von führenden Geheimdienstmitarbeitern nach ihrem Ausscheiden zu begrenzen. „Da hat sich ein gefährliches Einfallstor für Spionage entwickelt – und trotz vieler Warnungen und dem expliziten Hinweis des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Mai 2023 hat es niemand geschlossen“, warnt etwa der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, der in dem Kontrollgremium sitzt. Hochrangigen Vertretern deutscher Sicherheitsbehörden sei sicher zuzumuten, Gesprächspartner und Kontakte mit Dienstbezug offenzulegen, verlangte auch Marc Henrichmann, der Vorsitzende des Gremiums.
Die Affäre gilt als brisant, denn sie droht auch das internationale Vertrauen in den BND zu beschädigen. Schließlich flossen offensichtlich über Jahre unbemerkt Daten aus der BND-Führung ab. Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 BND-Präsident. Laut Bundesanwaltschaft soll Manfred D. zwischen Dezember 2005 und November 2009 Hanning als Assistent ins Bundesinnenministerium gefolgt sein, wo dieser Staatssekretär war. Im Anschluss wechselte Hannig in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater. Manfred D. arbeitete laut Bundesanwaltschaft zwischen März 2012 und März 2026 erneut für mehrere BND-Präsidenten als Büroleiter. In dieser Funktion habe er Zugriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen gehabt.