Stand: 16.10.2026, 06:30 Uhr
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Der Bau-, Entwicklungs- und Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Siedenburg empfiehlt eine gemeinsame Planung der Baumaßnahmen
Siedenburg – Feuerwehrthemen prägten die Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Siedenburg. Zwei der wichtigsten dabei: die Planungen für die Feuerwehrhäuser Brake und Maasen.
Gleich zwei Machbarkeitsstudien sollen in Auftrag gegeben werden: zum einen für einen Neubau des Feuerwehrhauses Brake und zum anderen für einen An- und Umbau des Feuerwehrhauses Maasen. Für Brake sei ein Neubau erforderlich, erläuterte Gemeindebrandmeister Rolf Bollhorst. Bei Antragstellung sei man noch davon ausgegangen, dass dafür noch ein Standort gesucht werden müsse, aber im Evaluationsteam habe man sich auf den Standort am bestehenden Feuerwehrhaus Mellinghausen geeinigt. Der Standort sei möglich, und die Flächen gehörten der Samtgemeinde Siedenburg beziehungsweise der Gemeinde Mellinghausen, bestätigte Bauamtsleiter Steffen Grimmig. Nun benötigt die Verwaltung noch die Raumplanung und eine Auflistung der Bedarfe der Ortsfeuerwehr Brake. Auch ein anderer Standort sei möglich, ergänzte Samtgemeindebürgermeister Rainer Ahrens, aber ein Neubau sei dort aufgrund höherer Kosten schwierig umzusetzen. An das vorhandene Feuerwehrhaus lasse sich zudem anbauen, ohne dass eine Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplan nötig würde.
Sebastian Klare (CDU) sprach sich dafür aus, den Beschluss zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zu befürworten. Allerdings solle das gekoppelt werden mit der Machbarkeitsstudie für das Feuerwehrhaus Maasen, sodass ein Planungsbüro mit beiden Studien beauftragt werde, um Synergien nutzen zu können. Zu überlegen sei jedoch, ob nicht doch für Mellinghausen ein anderer Standort als an einer Tempo-30-Straße und in Nachbarschaft einer Kindertagesstätte infrage komme: „Wir können alles abklopfen und dann schnell entscheiden.“ Darüber hinaus regte er an, sich schon über die Zukunft Gedanken zu machen: Ohne eine Zusammenlegung von Feuerwehren ins Auge zu fassen, sollten bereits Informationen dazu eingeholt werden, wie ein neuer Standort für zwei Feuerwehren gestaltet werden könne – „das ist ein schwieriges Thema“, räumte er ein.
Es sei wichtig, dass der Plan auch Spielraum für Erweiterungen lasse, stimmte Ahrens zu. Die Beschlüsse für beide Studien sollten daher um den Zusatz ergänzt werden, dass damit ein Planungsbüro beauftragt werden solle. Beide Beschlüsse empfahl der Ausschuss einstimmig.
Ebenfalls einstimmig empfahl der Ausschuss die Anschaffung von Ärmelabzeichen für die Dienstkleidung der Feuerwehren. Künftig soll das Wappen der Samtgemeinde an Diensthemden und Blousons angebracht werden, wofür jeweils 300 Abzeichen geordert werden.
Keine Debatte gab es bei der Frage, ob Axel Bodenstab für sein vielfältiges Wirken für die Feuerwehr (Ortsbrandmeister in Brake von 2000 bis 2026 und langjähriger Bereitschaftsführer der Kreisfeuerwehrbereitschaft II) die Ehrenbezeichnung „Ehrenbrandmeister“ verliehen werden soll. Die Voraussetzungen dafür erfülle Bodenstab auf jeden Fall, sagte Ahrens, und Klare ergänzte: „Wenn das einer verdient hat, dann Axel.“
Ein erweitertes Führungszeugnis müssen nun Betreuer für Kinder- und Jugendfeuerwehren in der Samtgemeinde vorlegen, wie Ahrens berichtete. Das solle in diesem Jahr einmalig erfasst und dann alle drei Jahre überprüft werden. Allerdings seien auch in der Vergangenheit schon Führungszeugnisse überall dort vorgelegt worden, wo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet werde, und gerade bei den Betreuern für das Kreiszeltlager hätten die Jugendfeuerwehren darauf großen Wert gelegt.
Damit die Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehren ihre Aufwandsentschädigung von Anfang an erhalten, soll eine Liste der Funktionsträger bis zum 1. März eines Jahres, nach Mitgliederversammlungen mit möglichen Neuwahlen, der Verwaltung vorgelegt werden. Man müsse aber gar keinen festen Termin setzen, sofern die Protokolle der Versammlungen zügig im Rathaus ankämen, fügte Ahrens hinzu.
Über den Stand bei der Beschaffung der neuen Software „CommandX“ für Feuerwehren und Katastrophenschutz informierte Kathleen Soltysiak aus der Verwaltung. Demnach entstehen durch die Anschaffung des Pakets für die Feuerwehren einmalig Kosten von rund 3.750 Euro plus 863 Euro Installationspauschale. Von den Gesamtkosten trägt der Landkreis Diepholz 50 Prozent. Für die Samtgemeinde kommen jährlich 600 Euro Lizenzgebühren hinzu. Für den Katastrophenschutz kostet die entsprechende Software rund 5.300 Euro plus 863 Euro für die Installation; diese Kosten bezuschusst der Landkreis nicht. Zudem fallen jährliche Lizenzgebühren von 850 Euro an. Der Auftrag für die Beschaffung sei erteilt, und entsprechende Mittel seien bereits im Haushalt eingestellt.