Kinder zerstören Glasfenster der Ludwigskapelle in Turgi AG

Täter erst 6 und 7 Jahre alt

Kinder zerstören Ludwigskapelle in Turgi AG

Im April kam es bei der Ludwigskapelle in Turgi zu grosser Zerstörung. Vandalen schlugen mit Eisenstangen gegen historische Glasfenster. Nun kommt heraus: Bei den Tätern handelt es sich um Kinder im Primarschulalter.

Publiziert: vor 27 Minuten

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Aktualisiert: vor 11 Minuten

Darum gehts

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  • Zwei Kinder (6, 7) zerstörten im April Glasfenster der Ludwigskapelle Turgi
  • Schäden an denkmalgeschütztem Bau könnten fünfstellige CHF-Beträge kosten
  • Kapelle 2025 renoviert, Jugendanwaltschaft involviert
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Janine EnderliRedaktorin News

Die Ludwigskapelle in Turgi AG wurde Mitte April von Vandalen heimgesucht. Mit schweren Eisenstangen zerschlugen die Täter die Fenster mit historischen Glasmalereien der Kapelle, die unter kantonalem Denkmalschutz steht.

Wie die «Aargauer Zeitung» jetzt berichtet, stecken zwei Kinder im Primarschulalter (6, 7) hinter der Attacke. Sie warfen neben den Eisenstangen auch Steine gegen die Fenster. Bilder von Tele M1 zeigen entsprechende Schäden. Ein Vater eines der Buben soll die Tat ein enTag nach der Attacke der Kirchenpflege gemeldet haben. 

«Es ist kaum nachvollziehbar, mit welcher Zerstörungswut die Ludwigskapelle malträtiert wurde. Das Motiv für die Tat ist umso unbegreiflicher, wenn man das Alter der beiden Täter erfährt», heisst es im Newsletter der Kantonalen Denkmalpflege. Heiko Dobler, stellvertretender Denkmalpfleger des Kantons, sagt gegenüber dem Blatt: «Als blosser Kinderstreich kann es nicht mehr gelten. Es bedurfte auf jeden Fall Zeit und Kraft, um beide Fenster der Nord- und Südfassade derart gründlich zu zerstören.»

Jugendanwaltschaft involviert

Die Schadenssumme könnte einen hohen fünfstelligen Betrag erreichen, da die Rekonstruktion aufwendig ist. Die Ludwigskapelle, ein bedeutendes Kulturdenkmal aus dem Jahr 1894, wurde erst 2025 nach umfassender Renovation wiedereröffnet.

In den Fall ist auch die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau involviert. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen darf sie jedoch keine Angaben zur mutmasslichen Täterschaft oder zu den möglichen Motiven machen. 

Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärt gegenüber der «Aargauer Zeitung», dass in solchen Fällen der Fokus auf dem Umfeld der beiden Kinder liege. Gemeinsam mit den Beteiligten werde nach geeigneten Lösungen gesucht.