Urteil
Psychisch kranke Schwester wurde 20 Stunden lang festgehalten, gefesselt, geknebelt und mit Koranversen beschallt. Zwei Jahre teilbedingte Haft lautet das rechtskräftige Urteil
21. September 2026, 13:47
Klagenfurt – Ein 29-Jähriger ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Freiheitsentziehung rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, 16 Monate davon bedingt, verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, seine Schwester einer Art Exorzismus unterzogen zu haben. Er soll die akut psychotische 27-Jährige über 20 Stunden lang in der Wohnung festgehalten, sie gefesselt, geknebelt und ihr stundenlang ein Video mit Koranversen vorgespielt haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die 27-Jährige leidet wie weitere Familienmitglieder unter paranoider Schizophrenie. Im Mai hatte sie seit drei Monaten keine Medikamente mehr genommen, ihr Zustand habe sich akut verschlechtert, wurde im Prozess klar. Am betreffenden Tag im Mai war sie laut Anklage aggressiv gegen Mitglieder der ägyptischstämmigen Familie geworden, der Vater habe daraufhin die Rettung rufen wollen. Der Angeklagte habe die Schwester, die sogar vom Balkon springen wollte, stattdessen fixiert, sie mit einer Katzenleine und einem Gürtel gefesselt, ihr mit Klebeband den Mund zugeklebt, damit sie nicht mehr spucken und beißen könne, und ihr immer wieder ein eineinhalb Stunden langes Koranvers-Video vorgespielt. Erst am nächsten Tag wurde doch die Rettung gerufen.
Der Angeklagte war im Prozess nicht geständig. Er beteuerte, stets auf Wunsch seiner Schwester gehandelt zu haben, die immer wieder klare Momente gehabt haben soll. Die Schwester selbst hatte dies vor Gericht bestätigt, allerdings nur lückenhafte Erinnerungen gehabt. Sie hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, dass sie von Dämonen besessen sei. Dass in der Nacht eine "Dämonenaustreibung" stattgefunden habe, bestritt der Angeklagte im Prozess. Die Bodycam eines Polizisten hatte jedoch aufgezeichnet, wie der Angeklagte eine Sanitäterin anspricht: "Es ist keine Schizophrenie. Es ist das andere, der Teufel." Vor Richterin Lisa Kuschinsky relativierte der Angeklagte die Aussage, er sei verwirrt gewesen und überfordert.
"Maß wurde überschritten"
Für Staatsanwältin Barbara Baum ergab das Beweisverfahren klar, dass eine Freiheitsentziehung vorliege und dem Opfer besondere Qualen zugefügt worden sind. Zum Angeklagten sagte sie: "Wenn die Schwester vom Balkon springen möchte, frag ich sie nicht, was sie möchte, sondern rufe den Notruf!" Verteidiger Philipp Tschernitz meinte, der Angeklagte habe selbst gesagt, dass er früher die Rettung rufen hätte sollen. "Er war aber im Zwiespalt, weil die Schwester etwas anderes wollte." Der Anwalt beantragte Freispruch oder ein mildes Urteil.
Richterin Kuschinsky begründete das Urteil des Schöffensenats bei einer Strafdrohung von einem bis zehn Jahren unter anderem mit der Unbescholtenheit des Angeklagten. Die Schwester sei psychisch gar nicht in der Lage gewesen, einer Freiheitsentziehung zuzustimmen. "Dass Sie der Schwester etwas Gutes tun wollten, glauben wir sogar, aber das Maß wurde überschritten", sagte sie zum Angeklagten. Das einzig Richtige wäre gewesen, sofort medizinische Hilfe anzufordern. Verteidiger und Staatsanwältin erklärten Rechtsmittelverzicht. (APA, 21.9.2026)