Die Coronapandemie ist seit mehr als drei Jahren vorbei, ihre vielfältigen Folgen wirken aber nach. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es an diesem Mittwoch um einen Vorgang, der schon zahlreiche Gerichte beschäftigte: die Maskenbestellungen im Frühling 2020.
Die Folgen des BGH-Urteils könnten finanzieller Art sein, teuer für den Bund werden – und für zahlreiche weitere Fälle wegweisend sein. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Maskenaffäre:
Was ist geschehen?
2020 versuchte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), möglichst viele Schutzmasken zu beschaffen. Das Ministerium garantierte eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem fixen Preis. Insgesamt kaufte der Bund 5,7 Milliarden Schutzmasken, davon wurden aber nur etwa zwei Milliarden verteilt.
Neben dem politischen Skandal kam es zu hunderten Klagen, weil Lieferungen unter Verweis auf Mängel oder Verspätungen nicht abgenommen wurden. In drei Fällen am BGH fordern Unternehmen Geld vom Bund, einmal der Bund selbst einen Teil des Kaufpreises zurück.
Wie lief die Maskenbestellung?
Schutzmasken waren zu Beginn der Pandemie knapp, die Massenproduktion lief vielerorts erst an. Spahn entschied sich für ein sogenanntes Open-House-Verfahren, um schnell Masken beschaffen zu können. Das bedeutet, dass mit allen interessierten Lieferanten Verträge abgeschlossen wurden, wenn sie die Konditionen akzeptierten.
Das Ministerium garantierte eine unbegrenzte Abnahme zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske und 60 Cent pro OP‑Maske. Insgesamt wurden 5,9 Milliarden Euro ausgegeben, dafür kaufte der Bund 5,7 Milliarden Schutzmasken. Davon wurden aber nur etwa zwei Milliarden Stück verteilt, wie aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs von 2024 hervorgeht. Mehr als die Hälfte musste vernichtet werden.
Was waren die Folgen?
Ein Sonderbericht im Auftrag von Spahns Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) machte dem CDU-Politiker schwere Vorwürfe. Durch die Abnahmegarantie sollte er demnach einen Milliardenschaden für den Steuerzahler verursacht haben. Ihm wurde vorgeworfen, überteuerte Einkäufe befördert, ihm nahestehende Menschen bevorzugt und Bedarfsprüfungen außer Acht gelassen zu haben. Spahn wies all dies zurück.
Er überstand die Affäre politisch, stolperte aber in diesem Sommer darüber, dass er und sein Mann in den USA eine Leihmutter damit beauftragten, ihr Kind auszutragen. Auch rechtlich geriet Spahn vorübergehend unter Druck. Bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden gingen nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft mehr als 170 Strafanzeigen gegen ihn ein, insbesondere wegen Vorteilsannahme und Untreue.
Das Verfahren wurde aber im März dieses Jahres ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt. Denn schon die Anfangsprüfung ergab „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Worum geht es dann nun vor dem BGH?
Maskenlieferanten verklagten den Bund, weil er wegen angeblich fehlerhafter oder verspäteter Lieferungen die Bezahlung verweigerte. Hunderte Fälle mit mehr als zwei Milliarden Euro Streitwert waren es insgesamt – der BGH wählte nun vier von ihnen aus, um darüber mündlich zu verhandeln. In drei Fällen waren es die Unternehmen, die vom Bund Nachzahlungen forderten und damit vor dem Oberlandesgericht Köln größtenteils Erfolg hatten. Im vierten Fall fordert der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück, bislang aber ohne Erfolg.
Dreimal ließ das Oberlandesgericht die Revision nicht zu. Die Bundesrepublik wandte sich deshalb an den BGH. Dieser entschied, dass es um Themen von grundsätzlicher Bedeutung geht, und setzte eigene Verhandlungen an. Darin überprüft er die Kölner Urteile.
Welche Fragen stellen sich?
Zentral war in den Kölner Entscheidungen die Frage, ob der Bund sofort vom Vertrag zurücktreten durfte, wenn der vereinbarte Liefertermin oder die Qualität nicht eingehalten wurden, oder ob er noch eine Frist hätte setzen müssen. Demnach hätte eine solche Frist gesetzt werden müssen, zumal die Pandemie noch länger andauerte und die Bundesrepublik selbst teilweise den Liefertermin nach hinten verschob.
Womöglich wird es in Karlsruhe auch darum gehen, ob die 4,50 Euro ein zu hoher Preis für eine Maske waren, den der Bund nicht hätte vereinbaren dürfen. So argumentierte die Bundesrepublik selbst im vergangenen Jahr in einem der Verfahren vor dem Oberlandesgericht. Allerdings war das Thema in erster Instanz, vor dem Landgericht Bonn, nicht zur Sprache gekommen, weswegen das Kölner Gericht das Argument nicht berücksichtigte.
Wie könnten die Verfahren ausgehen?
Der BGH könnte selbst darüber entscheiden, ob der Staat noch nachzahlen muss. Es wäre auch möglich, dass die Bundesrichter die Fälle zurück an das Oberlandesgericht verweisen. Dann würden sie diesem vermutlich Leitfäden an die Hand geben.
In den vier Verfahren geht es um sehr unterschiedliche Summen zwischen einer Million und knapp 86 Millionen Euro, insgesamt mehr als 160 Millionen. Da sich die anderen Gerichte am BGH orientieren, dürften die Auswirkungen von dessen Urteil aber wesentlich größer – und womöglich teurer – ausfallen. Wann in Karlsruhe eine Entscheidung verkündet wird, ist noch nicht bekannt. Am Mittwoch wird zunächst verhandelt. (AFP)