Urteil nach Überfall an der Mosel Raub in Traben-Trarbach: Trio muss hinter Gitter
Traben-Trarbach/Trier · Drei Männer sind verurteilt worden, weil sie unter anderem in Traben-Trarbach einen schweren Raub begangen haben. Das Gericht kam dabei einer Forderung der Verteidiger nicht nach.
01.09.2026 , 14:45 Uhr
In der Enkircher Straße in Traben-Trarbach soll sich der Überfall am 4. August 2025 abgespielt haben. Jetzt wurden drei Männer wegen der Tat verurteilt.
Foto: TV/Ursula Bartz
Der Fall hat im vergangenen Jahr für viel Aufsehen gesorgt: Drei Männer haben am helllichten Tag mitten in Traben-Trarbach einen Transporter überfallen und sind anschließend mit ihrer Beute geflüchtet. Jetzt wurde das Trio vor dem Landgericht Trier wegen dieser Tat und einer weiteren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt: einer von ihnen zu fünf Jahren Haft, einer zu vier Jahren und zehn Monaten Haft sowie der Dritte zu vier Jahren und acht Monaten Haft.
Raub an der Mosel: Das wird den Verurteilten vorgeworfen
Die drei Angeklagten, zwei Männer im Alter von 29 Jahren und ein Mann im Alter von 32 Jahren, sollen an jenem 4. August 2025 in Traben-Trarbach den Transporter überfallen haben, in dem ein mutmaßliches Drogengeschäft stattfand. 10.000 Euro seien es gewesen, die die Angeklagten bei dem Raubüberfall gefunden und an sich genommen hatten. Mit dem Geld sollen sie ihren Lebensstandard haben aufbessern wollen. Alle drei Männer, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und bis zum Urteil in Untersuchungshaft saßen, haben davon 2.500 Euro erhalten. Der Rest ging an ihren Tippgeber. Zu diesem geben die Angeklagten, die alle nicht vorbestraft waren, keine weiteren Informationen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen zudem einen weiteren Raub vor, der sich im Oktober 2025 im hessischen Erlensee abgespielt haben soll. Dabei sollen die drei Männer versucht haben, einen Lkw-Fahrer auszurauben, blieben aber ohne Beute.
Überfall in Traben-Trarbach: Rechtsgespräch verkürzt Verfahren
Dem Urteil vorausgegangen war ein Rechtsgespräch, in dem sich die Beteiligten des Verfahrens für den Fall von Geständnissen auf Haftstrafen zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren verständigt hatten. Damit wurde der Prozess deutlich verkürzt. Wäre es zu einer streitigen Verhandlung gekommen, die deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen hätte, hätten bis zu acht Jahre und sechs Monate Haft auf die Angeklagten zukommen können.
Die Urteile der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter Vorsitz von Richter Markus Mavany liegen zwischen den Forderungen des Staatsanwalts und der Verteidiger. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer Strafen zwischen fünf Jahren und sechs Monaten und fünf Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Verteidiger forderten Strafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten beziehungsweise eine „milde Strafe“ für ihre Mandanten sowie die Aussetzung der Haftbefehle gegen alle drei, da aus Sicht der Rechtsanwälte bei den Männern keine Fluchtgefahr bestehe. Würden die Haftbefehle außer Kraft gesetzt, könnten die Angeklagten in Nordrhein-Westfalen ihre Reststrafe im offenen Vollzug verbüßen. Diesem Antrag, also dem Außerkraftsetzen der Haftbefehle, stimmte die Kammer allerdings nicht zu. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Weiteres Verfahren nach Raub an der Mosel: Hohe Geldsummen gefunden
Von dem nun zu Ende gegangenen Verfahren abgetrennt wurde ein Nebenverfahren, denn bei der Wohnungsdurchsuchung der drei Männer fanden die Polizisten nicht nur Hinweise auf die Straftat in Traben-Trarbach wie Masken, einen leeren Waffenkoffer, Messer und etwa 15.000 Euro. Sie fanden auch Hinweise auf Schließfächer, die auf den Namen eines Angeklagten liefen, in denen die Polizisten große Bargeldbeträge fanden, insgesamt 245.000 Euro. Diese könnten in Zusammenhang mit weiteren Straftaten stehen, weshalb möglicherweise ein weiteres Verfahren auf das Trio zukommt.