Verpflegung hinter Gittern Gericht: Es gibt ein Recht auf veganes Essen im Gefängnis
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz: Anstalten müssen rein veganes Essen anbieten.
Autor:
16.07.2026, 13:20
Teilen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gewichtet die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sehr hoch. Sie sei, so der EGMR in seinem jüngsten Urteil, zentrales Element einer demokratischen Gesellschaft. Aus Sicht der Strassburger Richterinnen und Richter gilt auch der Veganismus, also die strikte Weigerung, tierische Nahrung zu sich zu nehmen, als quasi-religiöse Überzeugung.
Veganer in U-Haft
Weil sich zwei Schweizer Bürger seit längerer Zeit als Aktivisten für vegane Ernährung eingesetzt und entsprechend gelebt haben, hätten sie ihre entsprechenden Überzeugungen bewiesen. Als daher der eine knapp ein Jahr im Genfer Gefängnis Champ-Dollon in Untersuchungshaft sass und der andere einige Zeit unfreiwillig in die psychiatrische Universitätsklinik der Waadt eingewiesen wurde, hätten sie dort einen Anspruch auf vollständig vegane Verpflegung gehabt.
Veganerinnen und Veganer sollten auch in Gefängnissen und Psychiatrien veganes Essen erhalten.
Keystone/Monika Skolimowska
Zwar räumt der EGMR ein, die Leitung der Anstalten habe Anstrengungen unternommen, um zumindest teilweise vegane Kost anzubieten. Doch eben nicht konsequent genug.
Aus Sicht der Schweizer Behörden und auch der hiesigen Gerichte bestand indes gar keine solche Pflicht. Der Menschenrechtsgerichtshof kritisiert daher auch, dass es in der Schweiz diesbezüglich keine klaren Regeln gebe und damit für die beiden Kläger auch keine Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Im Genfer Gefängnis Champ-Dollon hat die Leitung zwar Versuche unternommen, teilweise vegane Kost anzubieten. Damit war das Gericht aber nicht zu zufrieden.
Keystone/Martial Trezzini/Archiv
Der EGMR betont in seiner Urteilsbegründung zwar, er lasse den Mitgliedstaaten des Europarats in solchen ethischen Fragen grossen Ermessensspielraum; gleichzeitig greift er mit seinem Urteil in diesem Fall indes sehr entschieden ein.
Vorgaben in Europa sind unterschiedlich
Das Urteil betrifft zwei Einzelfälle aus der Schweiz, dürfte jedoch weit über diese hinaus von Bedeutung sein und Konsequenzen haben. Denn es gibt in Europa stark abweichende Regelungen bezüglich Gefängnisverpflegung.
In einzelnen Staaten sieht die Rechtsordnung einen Anspruch auf vegetarische und vegane Essen vor, in anderen gibt es überhaupt keine Vorgaben. Und in dritten wiederum haben Veganer das Recht, sich von der Familie oder Freunden vegane Verpflegung in die Haftanstalt bringen zu lassen. Die Entscheidung des EGMR dürfte nun für Druck sorgen, Gefängnisse zu verpflichten, vegane Kost auf Wunsch anzubieten.
Rendez-vous, 16.7.2026, 12:30 Uhr;weds