Video zeigt Tötung von Kater: Gericht spricht alle vier Angeklagten frei
Stand: 04.08.2026, 19:11 Uhr
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Der Prozess um den getöteten Kater „Schmotzer“ endete überraschend: Das Landesgericht Innsbruck sprach alle Angeklagten vom Vorwurf der Tierquälerei frei.
Innsbruck – Ein Video verbreitete sich Ende April 2026 innerhalb weniger Stunden in sozialen Netzwerken und löste österreichweit Empörung aus: Zu sehen war, wie mehrere junge Männer im Tiroler Brixen im Thale (Bezirk Kitzbühel) einen Kater namens „Schmotzer“ mit einem Bolzenschussgerät, einer Schneeschaufel und einem Messer töteten. Der Fall zog massive öffentliche Reaktionen nach sich – von Hasspostings und Morddrohungen gegen die Beteiligten bis zu Vereinsausschlüssen und dem Verlust des Arbeitsplatzes für einen der Männer.

Am Dienstag (4. August) mussten sich nun vier Männer im Alter von 16, 19, 21 und 25 Jahren vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Nach einer eineinhalb Stunden dauernden Verhandlung, die auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sprach die Richterin alle vier Angeklagten rechtskräftig frei. Die Staatsanwältin meldete im Anschluss Rechtsmittelverzicht an.
Freispruch im Fall Kater „Schmotzer“: Gericht sieht Tatbestand der Tierquälerei nicht erfüllt
Das Gericht stützte seine Entscheidung laut Tirol ORF auf zwei voneinander unabhängige rechtliche Erwägungen. Zum einen sei die sogenannte äußere Tatseite nicht nachweisbar gewesen: Der Tatbestand der Tierquälerei nach österreichischem Strafrecht setzt voraus, dass ein Tier roh misshandelt, ihm unnötige Qualen zugefügt oder ein Wirbeltier mutwillig getötet wird. Keines dieser Merkmale konnte das Gericht mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen.
Ein hinzugezogener veterinärmedizinischer Sachverständiger erklärte: Die auf dem Video sichtbaren Körperzuckungen des Tieres nach dem Bolzenschuss in den Kopf könnten auch unwillkürliche, reflexartige Muskelkrämpfe gewesen sein. Diese würden vom Rückenmark und Hirnstamm gesteuert und seien nicht zwingend ein Zeichen für Bewusstsein oder Schmerzempfinden. „Daraus folgt, dass nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, ob der Kater nach Durchführung des Bolzenschusses noch Schmerzen empfunden hat“, heißt es in der offiziellen Urteilsbegründung des Landesgerichts Innsbruck.
Angeklagte behaupteten, schwer verletztes Tier am Straßenrand gefunden zu haben
Laut den Aussagen der Angeklagten soll der Kater zuvor im Straßenverkehr angefahren worden sein und bereits schwer verletzt am Straßenrand gelegen haben – blutend aus dem Mund, nicht mehr in der Lage aufzustehen. Auf Basis dieser Schilderungen sowie des Sachverständigengutachtens gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass die Männer gemeinsam den Entschluss gefasst hatten, das Tier zu erlösen.
Einer der Angeklagten, ein ausgebildeter Metzger, hatte an jenem Tag aufgrund eines beruflichen Auftrags – der Schlachtung einer Ziege am Morgen – ein Bolzenschussgerät im Fahrzeug. Die Richterin folgerte daraus: „Welcher Tierquäler setzt außerdem schon ein Bolzenschussgerät an?“ Das im Video vernehmbare Lachen seines 16-jährigen Mandanten sei „eine altersbedingte, emotionale Fehlreaktion“ gewesen, erklärte Verteidiger Matthias Holzmann laut der Tiroler Tageszeitung. In Köln konnte ein Kater nach zwölf Tagen aus einer Wand freigefräst werden.
Auch die innere Tatseite war laut Gericht nicht nachweisbar – Diversion wegen Nötigung
Auch die innere Tatseite – also der Vorsatz, dem Tier mutwillig Qualen zuzufügen – sei bei keinem der Angeklagten feststellbar gewesen. Das Gericht verwies dabei erneut auf die Verwendung des Bolzenschussgeräts, dessen Wirkungsweise dem Metzger bekannt sei und das gerade der sofortigen Betäubung diene.
Dass der Kater anschließend mit einer Schneeschaufel traktiert und schließlich per Kehlschnitt getötet wurde, änderte an dieser rechtlichen Einschätzung nichts. Einer der Angeklagten erhielt allerdings in einem separaten Anklagepunkt eine Diversion wegen Nötigung mit einer Probezeit von zwei Jahren: Er soll einem Mitbeteiligten mit Konsequenzen gedroht haben, falls dieser zur Polizei gehe.
Mahnwache vor dem Landesgericht – Tierschützer fordern härtere Gesetze
Während die Verhandlung hinter verschlossenen Türen lief, versammelten sich ab dem frühen Morgen rund 40 bis 50 Personen vor dem Landesgericht zu einer Mahnwache. Plakate mit Aufschriften wie „Null Toleranz für Tierquäler“ und „Gerechtigkeit für Schmotzer“ sowie Kerzen vor dem Gerichtsgebäude prägten das Bild.
Nach der Urteilsverkündung sprach einer der Verteidiger von einer öffentlichen „Vorverurteilung“ der jungen Männer im Vorfeld des Prozesses und zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Bei den Tierschützern hingegen herrschte Entsetzen – die Reaktionen auf das Urteil dürften die Debatte um eine Verschärfung der Strafrahmen bei Tierquälerei in Österreich neu entfachen. (Quellen: APA, Landesgericht Innsbruck, Tirol ORF, Tiroler Tageszeitung) (jaka)