„War grob fahrlässig“: Bootsverleiher schickt Nichtschwimmerin trotz Sturmwarnung auf den Walchensee

Stand: 02.08.2026, 08:00 Uhr

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Bei Sturmböen und erheblichem Wellengang musste die Wasserwacht am Ostersonntag 2025 Touristen auf dem Walchensee zu Hilfe eilen. Jetzt hatte die Sache ein Nachspiel.

Bei Sturmböen und erheblichen Wellen musste die Wasserwacht am Ostersonntag 2025 Touristen auf dem Walchensee zu Hilfe eilen. Jetzt hatte die Sache ein Nachspiel. © Wasserwacht Walchensee

Ein 76-Jähriger hat zwei unerfahrenen Chinesinnen ein Ruderboot vermietet – ohne Rettungswesten und ohne Hinweis auf die Gefahr. Der Fall wurde nun vor Gericht verhandelt.

Walchensee/Wolfratshausen – Ein glückliches Ende nahm für zwei Chinesinnen eine stürmische Bootspartie auf dem Walchensee. Trotzdem hatte der Vorfall, der sich am Ostersonntag vorigen Jahres ereignete, nun ein Nachspiel vor dem Wolfratshauser Amtsgericht: Dort musste sich der Bootsverleiher (76) wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 65 Euro (insgesamt 1.950 Euro) verurteilt. Eine der Geschädigten (28) hatte sich bei dem verzweifelten Versuch, das Boot bei starkem Wind und hohem Wellengang zu kontrollieren, Blasen an den Händen zugezogen.

Keine Rettungswesten mitgegeben

„Die Damen hätten das Boot nicht vermietet bekommen dürfen“, brachte Richter Helmut Berger die Schuld des Angeklagten in seiner Urteilsbegründung auf den Punkt. An jenem Tag war gegen 15.23 Uhr eine Starkwindwarnung ausgegeben worden. Trotzdem soll der Beschuldigte den beiden völlig unerfahrenen jungen Frauen, eine von ihnen Nichtschwimmerin, noch nach 16 Uhr ein Ruderboot ausgegeben haben – ohne Hinweis auf die Wetterverhältnisse und ohne ihnen Rettungswesten mitzugeben. Das Boot trieb von Urfeld rasch in Richtung der Insel Sassau. Auf dem offenen See wurden die Frauen von den Sturmböen überrascht und mussten schließlich von der Wasserwacht gerettet werden.

Angeklagter argumentiert mit rasch ändernden Wetterverhältnissen

Der Angeklagte wies alle Vorwürfe brüsk von sich. „Wenn man ein bisschen recherchiert, kann man mir nichts vorwerfen“, echauffierte sich der Senior, der „einige Fehler in der Anklage“ ausgemacht haben wollte. Die Damen hätten sich seinen Anweisungen widersetzt. In Anbetracht der oft rasch wechselnden Wetterverhältnisse am See weise er jeden Kunden darauf hin, in der geschützten Urfelder Bucht zu bleiben. „Jeder kriegt die Info, wer was anderes sagt, lügt.“ Dem stand die Aussage der Geschädigten entgegen. „Wenn er gesagt hätte, wir sollen am Ufer bleiben, hätten wir das befolgt“, beteuerte die aus Berlin angereiste 28-Jährige. „Es gab auch keinen Hinweis zu Rettungswesten, sonst hätten wir sie angezogen.“

Vermietung nach Sturmwarnung

Als wichtigstes Indiz für seine Unschuld führte der Beschuldigte den vermeintlichen Zeitpunkt der Vermietung an. Er behauptete, die Damen seien gegen 15.15 Uhr abgefahren, „kurz vor Auslösung der Sturmwarnung“. Beweisen konnte der Mann dies nicht, da er sein einziges Beweismittel, den Eintrag im „Bootsbuch“, ein Notizzettel aus einem Spiralblock, noch am Abend des Vorfalls „weggeschmissen“ habe. Vom Gegenteil mochte er sich nicht überzeugen lassen. Doch in einem Video der zweiten, in München lebenden Chinesin ist zu sehen, dass die Damen um 15.47 Uhr noch im Café am See saßen. Zudem zeigt sie ein Handyfoto unmittelbar nach Ablegen vom Steg in ihrem Boot – um 16.12 Uhr.

„Wer das seit Jahrzehnten macht, der sollte sein Gewässer kennen. Von dem erwarte ich, dass er sagt: Jetzt verleihe ich nichts mehr, und nicht, dass er sagt: Bleibt’s in der Bucht“, bekundete ein Beamter der Polizeistation in Kochel sein Unverständnis über das Verhalten des Vermieters. „Das war mit Ansage“, bekräftigte der Notfallsanitäter der Wasserwacht, dass man „die Gefährlichkeit hätte erkennen können, wenn man das Gewässer kennt“. Die Wasserwacht hatte an jenem 20. April 2025, nachdem die Frauen in Sicherheit waren, gleich noch einmal ausrücken und vier Spanier aufnehmen müssen. Sie waren mit ihrem Ruderboot wegen der Sturmböen ebenfalls in Schwierigkeiten geraten und fielen bei der Rettungsaktion versehentlich ins circa acht Grad kalte Wasser.

Verteidiger plädiert auf Freispruch

„Es lag in der Luft, dass das Wetter umschlägt und nicht geeignet war, die Frauen noch mit dem Boot rauszuschicken“, betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Zu Lasten des Verleihers wertete die Anklagevertreterin ebenfalls, dass dieser nicht über die Notrufnummer 112 die Rettungsleitstelle informiert hatte, sondern den direkten Kontakt zur Wasserwacht gesucht hatte. „Um die Sache klein zu halten“, wie das Gericht vermutete. Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 60 Euro. Der Verteidiger erklärte, er könne „nicht erkennen, dass mein Mandant etwas vermeiden konnte“. Dass dieser für die zwei frierenden Damen keine Empathie empfunden habe, sei nicht strafbar. „Er kann nur freigesprochen werden.“ Der Angeklagte bekundete ebenfalls bis zuletzt, „nichts Falsches getan“ zu haben: „Ich konnte nicht ahnen, dass das Boot in Sturm gerät.“

Das Gericht war anderer Meinung: „Das war grob fahrlässig“, schloss sich Richter Helmut Berger der Einschätzung der Staatsanwältin an und tadelte zudem das „Nachtatverhalten“ des Angeklagten: „Den Damen auch noch Vorwürfe zu machen, schlägt dem Fass den Boden aus.“