Waschbär verendet in Falle: Unklare Aussagen vor Gericht

Stand: 11.08.2026, 06:00 Uhr

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Ein 54-Jähriger aus Schauenburg muss sich wegen Tiertötung und Tiermisshandlung vor dem Amtsgericht verantworten. Die Gutachterin sprach von einem „Endzustand der Abmagerung" bei dem toten Waschbären.

Schauenburg/Kassel – Der Fall bleibt zäh. Im Amtsgericht-Verfahren gegen einen 54-jährigen Mann aus Schauenburg, der sich wegen Tiertötung in Tateinheit mit „Roher Tiermisshandlung“ und „Quälerischer Tiermisshandlung“ verantworten muss, herrscht noch keine Klarheit. Die gestrigen Aussagen eines 63-jährigen Zeugen ergeben im Zusammenhang mit einem Aktenvermerk, der auf eine frühere, ihm zugeordnete Mitteilung zurückgeht, weiter ein verworrenes Bild der Gesamtsituation, die sich im Sommer vergangenen Jahres zugetragen hat.

Im Gerichtssaal erinnerte er sich nicht mehr an einen ersten Kontakt mit dem Veterinäramt. Der Behörde war bekannt geworden, dass zwei Waschbären in einer Falle auf einem Grundstück in Schauenburg saßen. Ein Tier war verendet, das andere in einem verwahrlosten Zustand. Dabei geht es darum zu klären, ob zwei Waschbären in einer Falle saßen oder in zwei. Der 63-jährige Zeuge sagte mehrfach auf Nachfrage des Richters, dass er sich nicht erinnern könne. Für die Staatsanwaltschaft lässt das nur den Schluss zu: „Der Zeuge hat um den heißen Brei herumgeredet.“ Warum? Gedächtnislücken? Unklar.

Der Angeklagte aus Schauenburg hatte bereits beim Prozessauftakt Mitte Juli eingeräumt, eine Falle aufgebaut zu haben. Dort waren auch Anfang August 2025 zwei Waschbären in der Falle – ein Tier tot, das andere lebend, wie er sagte. Es sei auch nicht das erste Mal gewesen, dass er Waschbären gefangen und anschließend wieder in die freie Wildbahn ausgesetzt habe. Er nannte es aber eine „böswillige Unterstellung“, dass er eines der Tiere verdursten beziehungsweise verhungern habe lassen. Den entdeckten toten Waschbären habe er zuvor in seiner Wohnumgebung aufgefunden und in die Falle gelegt.

Gestern war eine Veterinärmedizinerin als Gutachterin geladen. Sie hatte das tote Tier obduziert und von einem „Endzustand der Abmagerung“ gesprochen. Nun soll durch neue Zeugen des Veterinäramts noch einmal die protokollierte Aussage des 63-Jährigen („Daran kann ich mich nicht erinnern.“) abgeklopft werden. Am 31. August geht es weiter (14 Uhr). Dann wird vermutlich klar sein, ob es sich bei dem Sachverhalt um eine Ordnungswidrigkeit oder einen Straftatbestand handelt.