WiWo Top Kanzleien: Die besten Anwälte für Bauplanungs-, Umwelt- und Vergabe- sowie Energierecht
Unterlegene Anbieter erhalten detaillierter Auskunft, wenn sie bei öffentlichen Ausschreibungen scheitern. Anwälte, die sie dazu beraten, listet das WiWo-Ranking.
Foto: Ulf K. /Sepia
Ein Flüchtlingsheim zu betreiben, kann ein lukratives Geschäft sein. So lukrativ, dass sich um den Auftrag des Landes Berlin im März 2025 gleich 15 Unternehmen beworben hatten. Es galt, ein ganzes Bündel von Leistungen zu erbringen: Der Betreiber musste die Gebäude reinigen, die Bewohner verpflegen, die Ein- und Ausgänge kontrollieren, einen Sicherheitsdienst stellen, die Bettenbelegung managen und etliches mehr. Um den Zuschlag zu erhalten, gab es aber vor allem ein Kriterium: den Preis.
Ein Dienstleister, dem die zuständige Behörde im vergangenen Juni schrieb, dass er mit seinem Angebot nur auf Platz zwölf gelandet war, wollte sich damit nicht abfinden. Der gemeinnützige Verein beauftragte daraufhin die Anwälte der Kanzlei Raue, um gegen die Vergabe vor dem Kammergericht Berlin vorzugehen und herauszubekommen, wie weit das eigene Angebot preislich von dem des Dienstleisters entfernt war, der den Auftrag erhalten hatte. In ihrem Beschluss entschieden die Richter nun, wie viel die Behörde dem unterlegenen Unternehmen mitteilen muss, damit dieses ausloten kann, ob es die Entscheidung anfechten will, weil es sie für rechtswidrig hält. Oder eben nicht.
Der unterlegene Bieter hat einen Anspruch darauf, den Preis des Gewinners zu erfahren, fasst Vergaberechtlerin Caroline Ackermann von der Kanzlei Luther den Tenor des Beschlusses zusammen. Das Gebot zur Transparenz überwiege das Interesse des Erstplatzierten, seine Zahlen geheimzuhalten.

Foto: WirtschaftsWoche
„Die stillen Niederlagen“, erwartet Ackermann, „werden künftig weniger werden.“ Wettbewerber, die mehr wissen, können gezielter versuchen, die Vergaben zu kippen, und sich bei künftigen Ausschreibungen einen Vorteil verschaffen, weil sie Details aus den Angeboten ihrer Wettbewerber kennen. Die Gewinner des Berliner Beschlusses sind die Verlierer der Vergabeverfahren.
Wer zu Unrecht bei der Wertung der Beamten benachteiligt wird, verliert nicht nur einen Auftrag und Umsatz, sondern womöglich Referenzen und Folgegeschäfte, sagt die Münchner Juristin. Dann sei es für Unternehmen vernünftig, eine Vergabe anzugreifen. Vergaberechtsanwälten wie Ackermann dürften somit künftig zusätzliche Mandate winken. Welche Juristen in diesem Rechtsgebiet das höchste Ansehen in der Branche genießen, zeigt das neue Ranking der WirtschaftsWoche (siehe Seite 85).
Der Beschluss hat weitreichende Folgen für alle möglichen Dienstleister, von Reinigungsunternehmen über Sicherheits- oder Transportdienste bis hin zu Unternehmen, die Wahlunterlagen drucken und verschicken. Immerhin beträgt das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 131 bis 135 Milliarden Euro jährlich. Gerade jetzt, da zum Beispiel die Baubranche kriselt, sind auch die weniger profitablen Aufträge vom Staat begehrt. Und so sorgt der Fall aus Berlin bundesweit für Aufsehen bei Anwälten für Vergaberecht und „auch bei der großen Zahl der Auftragnehmer der öffentlichen Hand“, wie Anwältin Ackermann betont. Sie weiß von einer Beamtin aus Bayern, die sich erst ganz sicher war: Berlin sei doch weit weg. Der Richterspruch werde so schnell nicht bis Süddeutschland vordringen. „Keine 14 Tage später hatte sie den ersten Fall auf dem Tisch, in dem sich ein unterlegener Bieter auf genau diesen Beschluss berief und seine neuen Rechte auf Transparenz einforderte.“
Verstöße der Mitbewerber suchen
Für Konkurrenten sind beispielsweise Tagessätze interessant, damit sie diese beim nächsten Mal unterbieten können. Oder auch Hinweise darauf, dass der Wettbewerber nicht den Mindestlohn zahlt oder gegen Arbeitszeitgesetze verstößt, erzählt Vergaberechtler Laurence Westen von der Kanzlei Heuking. Ist der Preis bei einer Vergabe das entscheidende Kriterium, so wie im Berliner Fall, sollen die Behörden künftig automatisch den Preis des Erstplatzierten allen Bietern offenlegen, sagen die Kammerrichter. Und das zu Beginn der Zehn-Tages-Frist vor dem eigentlichen Zuschlag, wenn alle schon erfahren haben, wo sie stehen, und Unterlegene einen Nachprüfungsantrag stellen können.
Läuft dieses Nachprüfungsverfahren erst einmal, stehen den unterlegenen Auftragnehmern weitere Auskunftsrechte zu. Auch dies hat das Kammergericht Berlin klargestellt, und zwar durch ein Recht auf Akteneinsicht. Die Wettbewerber erfahren dann noch mehr Details und können mögliche Verfahrensfehler aufdecken. Hat etwa ein IT-Berater oder Ingenieur, der nicht zur Behörde gehört, statt einem Beamten die Bewertung der Angebote vorgenommen, so kann ein Unterlegener deshalb die Vergabe zu Fall bringen, sagt Vergaberechtlerin Ackermann. Manchmal stellt sich bei der Akteneinsicht auch heraus, dass dem Gewinner Kapazitäten oder Kompetenzen fehlen, die in der Ausschreibung gefordert waren, erläutert Nicola Ohrtmann, Vergaberechtlerin bei der Kanzlei Aulinger. Und diese können Unterlegene wiederum angreifen.
Für die Auftraggeber sind Attacken der unterlegenen Bieter ein großes Ärgernis. Kommt es zu Nachprüfungen der Vergaben, ruht das gesamte Projekt – bis es weitergeht, und das dauert mehrere Monate oder auch schon mal Jahre.
So musste im Rheinland die Deutzer Kirmes seit 2024 gleich viermal ausfallen, weil der Leverkusener Schausteller Wilfried Hoffmann als unterlegener Bieter das Vergabeverfahren der Stadt Köln als fehlerhaft kritisiert und Rechtsmittel eingelegt hatte. Der Streit ging bis vors Oberlandesgericht Düsseldorf. Bis die Richter den Fall entschieden hatten, durfte die Kirmes nicht stattfinden. Für Gäste, die einen geselligen Abend mit Bier, Bratwurst und Autoscootern schätzen, war dies ein Ärgernis. Ebenso für viele Schausteller, die auf das Geschäft verzichten mussten. Für Hoffmann aber lohnte die Beschwerde. Die Richter gaben ihm recht, im Juli bekam er den Zuschlag für die Veranstaltungskonzession statt der Gemeinschaft Kölner Schausteller.
Teure Zwischenlösungen
In anderen Fällen wird es für den Steuerzahler teuer. Kommen Projekte wie der Bau und Betrieb eines Flüchtlingsheims zum Erliegen, müssen teure Notlösungen her. Die Kommune muss dann so lange Hotels für die Migranten anmieten, erzählt Juristin Ackermann. Deshalb geben viele öffentliche Auftraggeber vor dem Zuschlag an den Erstplatzierten bewusst nicht so viele Informationen an die unterlegenen Bieter, weil sie die Folgen eines Nachprüfungsverfahrens fürchten. Eine Gemeinde in Bayern etwa musste 200 000 Euro zusätzlich ausgeben, weil ein Busunternehmen den Auftrag zur Beförderung von Schulkindern angriff und so die Vergabe für ein Jahr blockierte, erzählt Ackermann.
Am Ende verlor das Busunternehmen, weil es keine konkreten Angaben zur Personallage in Krankheitsfällen gemacht hatte. Das bisherige Busunternehmen, das die Kinder so lange weiterhin fuhr, war viel teurer als der Gewinner des Auftrags.
Folgend finden Sie alle ausgezeichneten Anwälte und Kanzleien.

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